Der ist ganz brav. Der will nur spielen!
Die Tierhalterhaftpflicht springt ein, falls Ihr Vierbeiner doch mal rot sieht – ein Muss für jeden Besitzer eines Hundes oder Pferdes
Letztes Update: 15.09.2026
Oftmals sind es Personenschäden, die hohe Kosten verursachen. Aber auch Sachschäden übersteigen schnell das eigene Budget. Im Schadensfall prüft die Tierhalterhaftpflichtversicherung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist.
Ist er nicht gerechtfertigt, so wehrt Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden ab und mögliche Kosten bis hin zu einem Rechtsstreit sind gedeckt.
VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus können weitere Sonderrisiken abgesichert werden.
Schäden an gemieteten Räumen sowie Risiken beim Hüten fremder Tiere.
Schützt, wenn ein Dritter Sie schädigt, aber nicht zahlen kann.
Auch der Nachwuchs kann eingeschlossen werden.
Spezielle Risiken rund um die Pferdehaltung.
Absicherung bei privater Nutzung von Kutschen.
Auch unentgeltlicher Verleih an Fremd- und Gastreiter ist versicherbar.
| Ausschluss | Beschreibung |
|---|---|
| Gewerbliche Nutzung | Gewerbliche Nutzung der Tiere ist ausgeschlossen |
| Reine Vermögensschäden | Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind |
| Kampfhunderassen | Bei bestimmten Rassen wie Dobermann, Rottweiler oder Pitbull ist eine zusätzliche Anfrage nötig |
Grundsätzlich besteht nur für die im Vertrag genannten Tiere Versicherungsschutz.
Nur die im Vertrag genannten Tiere sind mitversichert.
Alle Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zufügt, sind grundsätzlich versichert.
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht für Halter von Hunden und/oder Pferden zu privaten Zwecken.
Kampfhunderassen: Bei bestimmten Hunderassen (z.B. Dobermann, Rottweiler, Pitbull und alle weiteren Kampfhunderassen) muss eine zusätzliche Anfrage zur Versicherung gestellt werden.
Ihr vor dem Metzger angebundener Hund ärgert sich, weil er mal wieder vor seinem Hundeparadies warten muss. Ein kleines Kind will Ihrem Hund mit einem Stück Wurst etwas Gutes tun. Kleine Hand, großes Maul, einmal zu fest zugebissen und nach mehr geschnappt – das Kind schreit mit Bissspuren auf. Kosten für die Behandlung und Schmerzensgeld: 1.200 €.
Jeder Briefträger erlebt diese Situation in seinem Berufsleben. Beim Austragen der Post wird der Postbote durch einen Hund gebissen. Hose kaputt, Bein verletzt. Schadenersatz, Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall belaufen sich auf 2.600 €.
Beim Ausritt erschrickt sich Ihr Pferd und schlägt aus. Dabei trifft der Huf einen Passanten unglücklich an der Hüfte. Der Geschädigte nimmt Sie als Pferdebesitzer für den Unfall in Anspruch. Die entstandenen Kosten für Schmerzensgeld, Behandlung, Verdienstausfall und Reinigung der Kleidung tragen Sie als Tierhalter: 1.700 €.
Welche Zusatzbausteine zu Ihnen passen, hängt von Tierart und Nutzung ab.
Übernimmt Tierarztkosten bei Krankheit oder Unfall Ihres Tieres.
Je nach Wert des Tiers sinnvoll, insbesondere bei Pferden.
Schützt Sie selbst vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, z.B. beim Reiten.
| Versicherung | Ergänzt die Tierhalterhaftpflicht durch |
|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Absicherung des eigenen Einkommens |
| Risikolebensversicherung | Absicherung der Hinterbliebenen |
Merksatz: Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit hochwertigen Deckungskonzepten.
Der ist ganz brav, der will nur spielen – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.
Bei bestimmten Hunderassen ist eine zusätzliche Anfrage nötig.
Reitbeteiligungen und Verleih sollten vertraglich klar geregelt sein.
Nur die im Vertrag genannten Tiere sind versichert.
Bei Hunden kann eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll sein.
Gewerbliche Nutzung des Tieres ist nicht mitversichert.
Geprüfte Tarife bieten ein Maximum an Deckungsschutz.
Ein Muss für jeden Tierhalter. Greift, wenn Ihr Tier einem anderen einen Schaden zufügt. Sorgt für Schutz vor existenzbedrohenden Risiken. Garantiert hohe Leistungen zu günstigen Beiträgen.
Die passende Kombination hängt von Tierart und Nutzung ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Tierart | Besitzen Sie einen Hund, ein Pferd oder mehrere Tiere? |
| Rasse | Gehört Ihr Hund zu einer Rasse mit besonderer Anfragepflicht? |
| Nutzung | Nutzen Sie das Tier auch für Reitbeteiligungen oder Verleih? |
| Nachwuchs | Erwarten Sie Welpen oder Fohlen, die mitversichert werden sollen? |
Die Tierhalterhaftpflicht des VWA verbindet hochwertige Deckungskonzepte mit persönlicher Beratung.
Zusätzlich versicherbar sind:
Grundsätzlich besteht nur für die im Vertrag genannten Tiere Versicherungsschutz.
Tierkrankenversicherung
Tierlebensversicherung (je nach Wert des Tiers)
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikolebensversicherung
Tierhalterhaftpflicht passend zu Ihrem Tier auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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