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Sehr gut:4,9Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Hab und Gut absichern

Tierhalterhaftpflicht

Der ist ganz brav. Der will nur spielen!

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflicht springt ein, falls Ihr Vierbeiner doch mal rot sieht – ein Muss für jeden Besitzer eines Hundes oder Pferdes

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Der ist ganz brav. Der will nur spielen!

Warum jeder Tierhalter eine Tierhalterhaftpflicht braucht

Wenn Ihr Tier einen Dritten schädigt, ganz gleich ob Sie selbst ein Verschulden trifft oder nicht, dann können Sie in Anspruch genommen werden und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.
VWA-Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdebesitzer

1. Bissverletzungen

Ein erschrockener Hund kann schnell zubeißen.
Behandlungskosten und Schmerzensgeld werden im vereinbarten Umfang übernommen.

2. Ausschlagende Pferde

Ein erschrecktes Pferd kann Passanten schwer verletzen.
Schmerzensgeld, Behandlung und Verdienstausfall sind abgedeckt.

3. Unberechtigte Ansprüche

Nicht jeder erhobene Anspruch gegen Sie als Tierhalter ist gerechtfertigt.
Die Versicherung prüft den Anspruch und wehrt ihn notfalls bis vor Gericht ab.

4. Fehlender gesetzlicher Schutz

Eine gesetzliche Haftpflicht für Tierhalter gibt es nicht.
Die Tierhalterhaftpflicht schließt diese Lücke vollständig.

5. Sonderrisiken

Welpen, Fohlen, Reitbeteiligungen oder Kutschfahrten bergen eigene Risiken.
Diese Sonderrisiken können zusätzlich mitversichert werden.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Tierhalterhaftpflicht des VWA.
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VWA-Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdebesitzer

Oftmals sind es Personenschäden, die hohe Kosten verursachen. Aber auch Sachschäden übersteigen schnell das eigene Budget. Im Schadensfall prüft die Tierhalterhaftpflichtversicherung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist.

Ist er nicht gerechtfertigt, so wehrt Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden ab und mögliche Kosten bis hin zu einem Rechtsstreit sind gedeckt.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Tierhalterhaftpflicht

  • Ein Muss für jeden Tierhalter
  • Greift, wenn Ihr Tier einem anderen einen Schaden zufügt
  • Sorgt für Schutz vor existenzbedrohenden Risiken
  • Garantiert hohe Leistungen zu günstigen Beiträgen

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
  • Nur Tarife mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
  • Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Zusätzlich versicherbar sind

Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus können weitere Sonderrisiken abgesichert werden.

Mietsachschäden & Tierhüterisiko

Schäden an gemieteten Räumen sowie Risiken beim Hüten fremder Tiere.

Forderungsausfalldeckung (Hund)

Schützt, wenn ein Dritter Sie schädigt, aber nicht zahlen kann.

Welpen & Fohlen

Auch der Nachwuchs kann eingeschlossen werden.

Deckschäden & Flurschäden

Spezielle Risiken rund um die Pferdehaltung.

Private Kutschfahrten

Absicherung bei privater Nutzung von Kutschen.

Reitbeteiligungen & Verleih

Auch unentgeltlicher Verleih an Fremd- und Gastreiter ist versicherbar.

Risikolage in der Praxis

Was ist nicht versichert

AusschlussBeschreibung
Gewerbliche NutzungGewerbliche Nutzung der Tiere ist ausgeschlossen
Reine VermögensschädenVermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind
KampfhunderassenBei bestimmten Rassen wie Dobermann, Rottweiler oder Pitbull ist eine zusätzliche Anfrage nötig
 
 
Wer ist versichert

Versicherungsschutz gilt für benannte Tiere

Grundsätzlich besteht nur für die im Vertrag genannten Tiere Versicherungsschutz.

Namentliche Nennung

Nur die im Vertrag genannten Tiere sind mitversichert.

Sach-, Personen- und Vermögensschäden

Alle Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zufügt, sind grundsätzlich versichert.

Private Nutzung vorausgesetzt

Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht für Halter von Hunden und/oder Pferden zu privaten Zwecken.

Kampfhunderassen: Bei bestimmten Hunderassen (z.B. Dobermann, Rottweiler, Pitbull und alle weiteren Kampfhunderassen) muss eine zusätzliche Anfrage zur Versicherung gestellt werden.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Tierhalterhaftpflicht

„Wir müssen draußen bleiben“

Ihr vor dem Metzger angebundener Hund ärgert sich, weil er mal wieder vor seinem Hundeparadies warten muss. Ein kleines Kind will Ihrem Hund mit einem Stück Wurst etwas Gutes tun. Kleine Hand, großes Maul, einmal zu fest zugebissen und nach mehr geschnappt – das Kind schreit mit Bissspuren auf. Kosten für die Behandlung und Schmerzensgeld: 1.200 €.

Hunde, die bellen, beißen nicht!

Jeder Briefträger erlebt diese Situation in seinem Berufsleben. Beim Austragen der Post wird der Postbote durch einen Hund gebissen. Hose kaputt, Bein verletzt. Schadenersatz, Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall belaufen sich auf 2.600 €.

Über Stock und über Stein

Beim Ausritt erschrickt sich Ihr Pferd und schlägt aus. Dabei trifft der Huf einen Passanten unglücklich an der Hüfte. Der Geschädigte nimmt Sie als Pferdebesitzer für den Unfall in Anspruch. Die entstandenen Kosten für Schmerzensgeld, Behandlung, Verdienstausfall und Reinigung der Kleidung tragen Sie als Tierhalter: 1.700 €.

Ihre Tierhalterhaftpflicht individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Zusatzbausteine zu Ihnen passen, hängt von Tierart und Nutzung ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen unsere Kunden über unseren Schutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Empfehlenswerte Ergänzungen

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

Tierkrankenversicherung

Übernimmt Tierarztkosten bei Krankheit oder Unfall Ihres Tieres.

Tierlebensversicherung

Je nach Wert des Tiers sinnvoll, insbesondere bei Pferden.

Unfallversicherung

Schützt Sie selbst vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, z.B. beim Reiten.

Weitere Ergänzungen

Absicherung für Sie als Person

VersicherungErgänzt die Tierhalterhaftpflicht durch
BerufsunfähigkeitsversicherungAbsicherung des eigenen Einkommens
RisikolebensversicherungAbsicherung der Hinterbliebenen

Merksatz: Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit hochwertigen Deckungskonzepten.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Tierhalterhaftpflicht im Schadenfall

Ein Tier lässt sich nicht immer kontrollieren. Wichtig ist, den Schaden zeitnah zu melden. Ihre Tierhalterhaftpflicht begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Schaden melden

Sobald ein Schaden entstanden ist:
  • Versicherer zeitnah informieren
  • Vorfall und Zeugen dokumentieren

2. Prüfung des Anspruchs

Der Versicherer prüft:
  • Ob der geltend gemachte Anspruch gerechtfertigt ist
  • Höhe und Umfang des Schadens

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch nicht gerechtfertigt:
  • Die Versicherung wehrt den Anspruch ab
  • Kosten bis hin zu einem Rechtsstreit sind gedeckt

4. Regulierung berechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch rechtens:
  • Zahlung des Schadensersatzes im Rahmen der Bedingungen
  • Direkte Abwicklung mit dem Geschädigten

5. Nachbereitung

Nach Abschluss der Regulierung:
  • Dokumentation für künftige Fälle
  • Ggf. Anpassung der Deckungssumme
Worauf achten

Worauf Sie bei der Tierhalterhaftpflicht achten sollten

Der ist ganz brav, der will nur spielen – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.

Rasse beachten

Bei bestimmten Hunderassen ist eine zusätzliche Anfrage nötig.

Sonderrisiken einschließen

Reitbeteiligungen und Verleih sollten vertraglich klar geregelt sein.

Alle Tiere benennen

Nur die im Vertrag genannten Tiere sind versichert.

Forderungsausfall bedenken

Bei Hunden kann eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll sein.

Gewerbliche Nutzung ausschließen

Gewerbliche Nutzung des Tieres ist nicht mitversichert.

VWA-Gütesiegel beachten

Geprüfte Tarife bieten ein Maximum an Deckungsschutz.

Kurzübersicht Tierhalterhaftpflicht

Ein Muss für jeden Tierhalter. Greift, wenn Ihr Tier einem anderen einen Schaden zufügt. Sorgt für Schutz vor existenzbedrohenden Risiken. Garantiert hohe Leistungen zu günstigen Beiträgen.

Entscheidungshilfe

Welche Zusatzbausteine sind sinnvoll?

Die passende Kombination hängt von Tierart und Nutzung ab.

FaktorFrage für die Beratung
TierartBesitzen Sie einen Hund, ein Pferd oder mehrere Tiere?
RasseGehört Ihr Hund zu einer Rasse mit besonderer Anfragepflicht?
NutzungNutzen Sie das Tier auch für Reitbeteiligungen oder Verleih?
NachwuchsErwarten Sie Welpen oder Fohlen, die mitversichert werden sollen?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Sie und Ihr Tier

Die Tierhalterhaftpflicht des VWA verbindet hochwertige Deckungskonzepte mit persönlicher Beratung.

Große, unabhängige Auswahl

Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften.

Hochwertige Deckungskonzepte

Nur Tarife mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten.

Maximaler Schutz zu Top-Konditionen

Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen.

Individuelle Beratung

Gerne finden wir gemeinsam die optimale Lösung für Sie.

Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

Ein optimales Verhältnis von Schutz und Beitrag.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der Tierhalterhaftpflicht

Was ist versichert
  • Es sind alle Sach-, Personen- oder auch Vermögensschäden versichert, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt
  • Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht für Sie als Halter von Hunden und/oder Pferden zu privaten Zwecken

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden
  • Tierhüterisiko
  • Forderungsausfalldeckung (Hund)
  • Welpen
  • Fohlen
  • Deckschäden
  • Flurschäden
  • Private Kutschfahrten
  • Reitbeteiligungen
  • Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
Wer ist versichert

Grundsätzlich besteht nur für die im Vertrag genannten Tiere Versicherungsschutz.

Was ist nicht versichert
  • Gewerbliche Nutzung der Tiere
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten
  • Bei bestimmten Hunderassen muss eine zusätzliche Anfrage zur Versicherung gestellt werden (z.B. Dobermann, Rottweiler, Pitbull und alle weiteren Kampfhunderassen)
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert

Tierkrankenversicherung
Tierlebensversicherung (je nach Wert des Tiers)
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikolebensversicherung

Häufige Fragen

FAQ zur Tierhalterhaftpflicht

Wenn Ihr Tier einen Dritten schädigt, können Sie in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob Sie selbst ein Verschulden trifft – eine gesetzliche Absicherung dafür gibt es nicht.

Alle Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die Ihr Tier einem Dritten zufügt, sowie die gesetzliche Haftpflicht für Halter von Hunden und/oder Pferden zu privaten Zwecken.

Zusätzlich versicherbar sind u.a. Mietsachschäden, Tierhüterisiko, Forderungsausfalldeckung (Hund), Welpen, Fohlen, Deckschäden, Flurschäden, private Kutschfahrten und Reitbeteiligungen.

Grundsätzlich besteht nur für die im Vertrag namentlich genannten Tiere Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind die gewerbliche Nutzung der Tiere sowie Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.

Ja, bei bestimmten Hunderassen wie Dobermann, Rottweiler, Pitbull und weiteren Kampfhunderassen muss eine zusätzliche Anfrage zur Versicherung gestellt werden.

Die Tierhalterhaftpflicht prüft den Anspruch und wehrt ihn ab, wenn er nicht gerechtfertigt ist – Kosten bis hin zu einem Rechtsstreit sind dabei gedeckt.

Es zeigt, wie ein Hundebiss beim Postboten zu Schadenersatz-, Schmerzensgeld- und Verdienstausfallforderungen von 2.600 € führen kann.

Nein, Reitbeteiligungen zählen zu den zusätzlich versicherbaren Bausteinen und sollten explizit vereinbart werden.

Häufig ergänzen Tierkrankenversicherung, Tierlebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung die Tierhalterhaftpflicht sinnvoll.
Der ist ganz brav. Der will nur spielen!

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Tierhalterhaftpflicht passend zu Ihrem Tier auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.