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Sehr gut:4,9Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Praxis absichern

Regressversicherung

Schutz bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regress

Regressversicherung für Ärzte

Wirtschaftlichkeitsprüfung, Arzneimittel- oder Heilmittelregress: Schützen Sie Ihre Praxis vor den finanziellen Folgen von Regressforderungen – mit einem Regressschutz, der zu Ihrem Verordnungsprofil passt.

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.10.2026

Regressrisiken in der Vertragsarztpraxis

Warum Vertragsärzte eine Regressversicherung brauchen

Wer gesetzlich Versicherte behandelt, verordnet und abrechnet, unterliegt der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem SGB V. Schon eine statistisch auffällige Verordnungsweise oder ein formaler Fehler kann zu einer Prüfung und am Ende zu einer Regressforderung führen – teils erst lange nach dem betroffenen Quartal.
VWA-Regressschutz für Vertragsärzte

1. Wirtschaftlichkeitsprüfung

Prüfungsstellen von Ärzten und Krankenkassen kontrollieren Verordnungen und Leistungen – etwa anhand von Durchschnittswerten, Zielwerten oder Stichproben.
Je nach Tarif unterstützt der Regressschutz bereits ab der ersten Prüfmitteilung.

2. Arznei- und Heilmittelregress

Hohe Verordnungskosten, etwa durch chronisch kranke Patienten oder Hochpreiser, können Regressforderungen auslösen.
Praxisbesonderheiten fachkundig darlegen und unberechtigte Forderungen abwehren lassen.

3. Summierte Forderungen

Regresse können mehrere Quartale betreffen und sich zu Beträgen summieren, die die Liquidität einer Praxis spürbar belasten.
Manche Tarife übernehmen auch berechtigte Regressbeträge – begrenzt und mit Selbstbehalt.

4. Formale Verordnungsfehler

Verordnungsausschlüsse, unzulässiger Off-Label-Use oder falsch bezogener Sprechstundenbedarf können als „sonstiger Schaden“ geltend gemacht werden.
Ob solche Einzelfallregresse versichert sind, regeln die jeweiligen Bedingungen.

5. Fristen und Verfahren

Stellungnahme, Widerspruch beim Beschwerdeausschuss und Klage vor dem Sozialgericht sind an Fristen gebunden.
Je nach Tarif können Fachanwälte für Medizinrecht auf Kosten des Versicherers eingebunden werden.
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Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit dem Regressschutz des VWA.
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VWA-Regressschutz

Was ist eine Regressversicherung für Ärzte?

Eine Regressversicherung für Ärzte – oft auch Regressschutz genannt – sichert Vertragsärzte gegen die finanziellen Folgen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab. Im Mittelpunkt steht meist die Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten; einzelne Tarife leisten zusätzlich für berechtigte Regressbeträge bis zu einer vereinbarten Grenze.

Wichtig: Die Berufshaftpflicht greift bei Regressen in der Regel nicht, denn es handelt sich nicht um Schadenersatzansprüche von Patienten. Welcher Schutz sinnvoll ist, hängt von Fachgruppe, Verordnungsprofil und Prüfhistorie ab. Als Vertreter von tausenden niedergelassenen Ärzten unterstützt der VWA Sie bei der Auswahl.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Regressversicherung für Ärzte

  • Für Vertragsärzte, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ
  • Unterstützung von der Prüfmitteilung bis zum Sozialgericht
  • Abwehrkosten und – je nach Tarif – anteilige Übernahme berechtigter Regressbeträge
  • Schutz in der Regel für Prüfzeiträume nach Vertragsbeginn und Ablauf der Wartezeit

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Auswahl passender Regresskonzepte für Ihre Fachgruppe und Ihr Verordnungsprofil
  • Verständlicher Vergleich von Bedingungen, Ausschlüssen und Selbstbehalten
  • Abstimmung mit Berufshaftpflicht und Rechtsschutz, um Lücken zu vermeiden
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Welche Leistungen kann eine Regressversicherung umfassen?

Je nach vereinbartem Tarif können unter anderem Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten, die Unterstützung im Prüfverfahren und teilweise auch berechtigte Regressbeträge abgesichert sein.

Anwaltskosten

Kosten eines spezialisierten Anwalts für Medizinrecht, etwa für Stellungnahmen gegenüber der Prüfungsstelle.

Gutachter- und Statistikkosten

Kosten für Sachverständige, die Verordnungsdaten auswerten und Praxisbesonderheiten belegen, sofern vereinbart.

Widerspruch und Klage

Begleitung vor dem Beschwerdeausschuss und vor den Sozialgerichten inklusive Gerichtskosten im vereinbarten Umfang.

Übernahme von Regressbeträgen

Einige Tarife erstatten berechtigte Regresse anteilig – meist begrenzt pro Jahr und mit Selbstbehalt.

Beratung vor Regress

Unterstützung bei individuellen Beratungen nach einer erstmaligen Auffälligkeit, sofern im Tarif vorgesehen.

Mitversicherte Ärzte

Angestellte Ärzte, Partner einer BAG oder MVZ-Strukturen können je nach Konzept einbezogen werden.

Risikolage in der Praxis

Welche Regressrisiken entstehen für Arztpraxen?

RegressartTypischer AuslöserMögliche Folgen
ArzneimittelregressVerordnungskosten oder -mengen weichen auffällig von Vergleichswerten oder vereinbarten Zielen ab.Rückforderung der als unwirtschaftlich bewerteten Kosten
HeilmittelregressPhysio-, Ergo- oder Logopädie-Verordnungen liegen deutlich über dem Durchschnitt der Fachgruppe.Regress, sofern Praxisbesonderheiten nicht anerkannt werden
SprechstundenbedarfMittel werden über Sprechstundenbedarf bezogen, obwohl sie dafür nicht vorgesehen sind.Erstattungsforderung der Krankenkasse
HonorarkürzungAbgerechnete Leistungen gelten im Fachgruppenvergleich als unwirtschaftlich.Kürzung bereits ausgezahlter Honorare
PlausibilitätsprüfungZeitprofile oder Abrechnungsmuster sind nach Prüfung der KV nicht plausibel.Sachlich-rechnerische Richtigstellung, Honorarrückforderung
Sonstiger SchadenVerordnung ausgeschlossener Arzneimittel oder unzulässiger Off-Label-Use im Einzelfall.Einzelfallregress, auch ohne statistische Auffälligkeit
 
 
Mögliche Leistungsbausteine

Wie kann eine Regressversicherung Ärzte konkret schützen?

Regresskonzepte am Markt unterscheiden sich deutlich. Grundsätzlich lassen sich drei Leistungsbereiche unterscheiden – ob und in welchem Umfang sie gelten, richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Abwehr im Prüfverfahren

Kern vieler Tarife ist die Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten, um eine Regressforderung prüfen und unberechtigte Teile abwehren zu lassen.

Prüffrage: Greift der Schutz schon ab der Anhörung oder erst ab dem Prüfbescheid?

Übernahme berechtigter Regresse

Bestätigt sich eine Forderung, können einzelne Tarife den Regressbetrag teilweise übernehmen – in der Regel mit Jahreshöchstgrenze und Selbstbehalt.

Prüffrage: Welche Regressarten sind bis zu welcher Höhe erstattungsfähig?

Prävention und Beratung

Manche Anbieter unterstützen zusätzlich bei der Analyse des eigenen Verordnungsverhaltens, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Prüffrage: Sind Beratungsleistungen enthalten oder nur die Abwehr im Streitfall?

Wichtig: Eine Regressversicherung sichert nicht jede Forderung ab. Typische Ausschlüsse sind Prüfzeiträume vor Vertragsbeginn, bereits bekannte oder angekündigte Verfahren, Fälle innerhalb der Wartezeit sowie vorsätzliche Falschabrechnung. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

Fiktive Praxisbeispiele

Beispiele für Regressforderungen in der Arztpraxis

Die Hausarztpraxis mit Pflegeheimversorgung

Eine hausärztliche Praxis betreut seit einigen Jahren zwei Pflegeeinrichtungen. Viele Bewohnerinnen und Bewohner sind multimorbide und benötigen dauerhaft mehrere Arzneimittel. In der Statistik der Prüfungsstelle fällt die Praxis deshalb mit Verordnungskosten deutlich über dem Durchschnitt der Fachgruppe auf. Rund anderthalb Jahre nach den betroffenen Quartalen erhält die Ärztin eine Prüfmitteilung mit der Aufforderung zur Stellungnahme – im Raum steht ein Arzneimittelregress über mehrere Quartale.

Ein Anwalt für Medizinrecht wertet gemeinsam mit der Praxis die Verordnungsdaten aus und legt die Pflegeheimversorgung als Praxisbesonderheit dar. Ob und in welchem Umfang die Prüfungsstelle solche Besonderheiten anerkennt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Regressversicherung kann in einem solchen Verfahren – je nach Tarif – die Kosten für Anwalt und Datenauswertung übernehmen, sodass sich die Ärztin weiter auf ihre Patienten konzentrieren kann.

Ein Präparat – der falsche Bezugsweg

Eine orthopädische Praxis bezieht über längere Zeit ein bestimmtes Injektionspräparat über den Sprechstundenbedarf, weil es im Praxisalltag regelmäßig benötigt wird. Bei einer Prüfung stellt die Krankenkasse fest, dass das Präparat nach der regionalen Sprechstundenbedarfsvereinbarung nicht auf diesem Weg bezogen werden durfte, und beantragt die Feststellung eines sonstigen Schadens für die betroffenen Quartale. Anders als bei der statistischen Prüfung kommt es hier nicht auf Durchschnittswerte an, sondern allein auf den formalen Verstoß. Ob ein solcher Einzelfallregress versichert ist und ob neben den Abwehrkosten auch der Regressbetrag übernommen wird, hängt von den Versicherungsbedingungen ab – ein wichtiger Punkt bei der Auswahl des Tarifs.

Regressrisiko Ihrer Praxis prüfen lassen

Warum ist eine individuelle Beratung sinnvoll?

Welcher Regressschutz passt, hängt von Fachgruppe, Verordnungsprofil, Patientenstruktur, Praxisform und bisherigen Prüfverfahren ab – Unterschiede in den Bedingungen zeigt erst der direkte Vergleich.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Ärzte über die Beratung des VWA

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Abgrenzung

Regressversicherung, Rechtsschutz oder Berufshaftpflicht – was ist der Unterschied?

BereichWorum geht es?Beispiele
RegressversicherungSpeziell auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen zugeschnitten: Abwehrkosten im Prüfverfahren und je nach Tarif anteilige Übernahme berechtigter Regresse.Arzneimittel-, Heilmittel- oder Sprechstundenbedarfsregress, Honorarkürzung
RechtsschutzversicherungFinanziert bzw. unterstützt – abhängig vom jeweiligen Vertrag – die Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen in versicherten Rechtsbereichen.Arbeitsrechtsstreit, Vertragsstreit, ggf. Sozialrechtsschutz – ohne Übernahme von Regressbeträgen
BerufshaftpflichtReguliert berechtigte und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche von Patienten und anderen Dritten ab.Behandlungsfehler-Vorwurf – Regresse der Prüfgremien sind kein Haftpflichtfall

Unterschiedliche Aufgaben

Die Regressversicherung ist auf Prüfverfahren der vertragsärztlichen Versorgung ausgerichtet. Rechtsschutz und Berufshaftpflicht decken andere Risiken ab.

Häufig kombiniert sinnvoll

Für viele Vertragsärzte ergänzen sich die Bausteine. Wichtig ist, Überschneidungen und Lücken gezielt abzustimmen.

Keine Rechtsberatung

Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung zu anderen Praxisversicherungen

Welcher Schutzbereich ist bei welchem Vorfall typischerweise zuerst zu prüfen?

Die konkrete Leistung hängt immer vom Bedingungswerk und vom Schadenhergang ab. Die folgende Einordnung hilft, Überschneidungen und mögliche Deckungslücken im Beratungsgespräch gezielt anzusprechen.

VorfallTypischer primärer PrüfbereichWorauf achten?
Prüfmitteilung zum ArzneimittelregressRegressversicherungFristen notieren, Versicherer umgehend informieren
Plausibilitätsprüfung der KVRegressversicherung / RechtsschutzSind sachlich-rechnerische Richtigstellungen mitversichert?
Patient wirft Behandlungsfehler vorBerufshaftpflichtHaftungsfall, kein Regressthema
Streit mit MitarbeitendenArbeits-/FirmenrechtsschutzKein Haftpflichtthema, sondern Rechtsschutzfall
Ermittlungen wegen AbrechnungsbetrugsStraf-RechtsschutzBei Verurteilung wegen Vorsatzes entfällt der Schutz in der Regel
Streit mit der KV über einen HonorarbescheidRechtsschutz (Sozialrecht)Ist Sozialrechtsschutz für Vertragsärzte eingeschlossen?

Merksatz: Nicht die Bezeichnung des Schreibens entscheidet über die zuständige Police, sondern die Art des Verfahrens und der vereinbarte Versicherungsumfang.

Ablauf im Regressverfahren

So unterstützt Sie die Regressversicherung

Eine Prüfmitteilung kann jede Vertragsarztpraxis erreichen. Wichtig ist, Fristen zu wahren und den Versicherer frühzeitig einzubinden. Wie weit die Unterstützung reicht, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif.

1. Prüfmitteilung melden

Sobald Post von der Prüfungsstelle kommt, gilt:
  • Versicherer unverzüglich informieren
  • Fristen für Stellungnahme und Widerspruch notieren

2. Unterlagen auswerten

Gemeinsam mit Anwalt oder Gutachter wird der Vorwurf analysiert:
  • Sichtung von Verordnungsdaten und Dokumentation
  • Herausarbeiten von Praxisbesonderheiten
  • Prüfung von Formfehlern und Fristen

3. Stellungnahme und Widerspruch

Je nach Tarif übernimmt die Versicherung Kosten für:
  • Vertretung vor Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
  • Klageverfahren vor dem Sozialgericht
  • Erforderliche Gutachten und Auswertungen

4. Bestätigte Regressforderung

Bleibt eine Forderung bestehen, gilt der vereinbarte Umfang:
  • Anteilige Erstattung nur, wenn tariflich vorgesehen
  • Selbstbehalt und Jahreshöchstgrenze beachten
  • Ratenzahlung oder Vergleich prüfen

5. Nachbereitung und Dokumentation

Nach Abschluss des Falls empfiehlt sich:
  • Praxisbesonderheiten laufend dokumentieren
  • Verordnungsverhalten regelmäßig auswerten
  • Abstimmung mit dem Versicherer bei wiederkehrenden Risiken
Vorsorge im Praxisalltag

Wie Ärzte ihr Regressrisiko im Praxisalltag senken

Versicherungsschutz und vorausschauendes Verordnungsmanagement ergänzen sich – wer seine Zahlen kennt, kann Auffälligkeiten früh erklären.

Sorgfältige Dokumentation

Diagnosen, Begründungen und Therapieentscheidungen nachvollziehbar festhalten – sie sind im Prüfverfahren oft entscheidend.

Verordnungsdaten auswerten

Verordnungsübersichten und Trendmeldungen der KV regelmäßig prüfen, um Abweichungen rechtzeitig zu erkennen.

Praxisbesonderheiten belegen

Besondere Patientengruppen wie Pflegeheimbewohner oder seltene Erkrankungen fortlaufend nachweisbar machen.

Regionale Vereinbarungen kennen

Prüfvereinbarungen, Zielwerte und Sprechstundenbedarfsregeln unterscheiden sich je KV-Bezirk und ändern sich regelmäßig.

Verordnungsausschlüsse beachten

Arzneimittel-Richtlinie, Off-Label-Regeln und Wirtschaftlichkeitshinweise beachten – auch bei angestellten Ärzten.

Rechtzeitig absichern

Regressschutz greift meist erst nach einer Wartezeit und nicht für bereits laufende Verfahren.

Welche Ausschlüsse und Voraussetzungen sind wichtig?

Regressversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:

  • Welche Regressarten sind versichert – Arzneimittel, Heilmittel, Sprechstundenbedarf, Honorar, sonstiger Schaden?
  • Werden nur Abwehrkosten oder auch Regressbeträge übernommen – mit welcher Höchstgrenze und welchem Selbstbehalt?
  • Wie lange ist die Wartezeit und welche Prüfzeiträume sind erfasst?
  • Sind bereits bekannte, angekündigte oder laufende Verfahren ausgeschlossen?
  • Sind angestellte Ärzte, BAG-Partner oder MVZ-Strukturen eingeschlossen?

Die konkrete Leistung richtet sich immer nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Deckung für Ihr Verordnungsprofil zu finden.

Entscheidungshilfe

Welcher Regressschutz passt zu Ihrer Praxis?

Der passende Regressschutz hängt von Fachgruppe, Verordnungsvolumen und bisherigen Prüferfahrungen ab. Als Orientierung dienen die eigenen Verordnungsdaten im Vergleich zur Fachgruppe.

Darüber hinaus beeinflussen Praxisform, Zahl der verordnenden Ärzte und Patientenstruktur, welche Leistungsbausteine sinnvoll sind.

RisikofaktorFrage für die Beratung
FachrichtungWie hoch ist das typische Verordnungsvolumen in Ihrer Fachgruppe?
HochpreiserVerordnen Sie regelmäßig Biologika, Onkologika oder andere Hochpreiser?
HeilmittelVerordnen Sie häufig Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie?
PrüfhistorieGab es bereits Prüfmitteilungen, Beratungen oder Regresse?
PraxisformEinzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre Arztpraxis

Beim Regressschutz kommt es auf Details in den Bedingungen an. Der VWA verbindet die Auswahl passender Konzepte mit persönlicher Beratung, die Ihr Verordnungsprofil und Ihre Praxisform berücksichtigt.

Konzepte für Vertragsärzte

Auswahl von Regresskonzepten, die zu Fachgruppe, Verordnungsprofil und Praxisform passen.

Bedingungen im Vergleich

Abwehrkosten, Regressbeträge, Wartezeiten und Ausschlüsse werden transparent gegenübergestellt.

VWA-Mitgliedschaft

Wir prüfen, ob für Mitglieder des VWA e.V. besondere Konditionen für Ihren Regressschutz verfügbar sind.

Persönliche Beratung

Ihre Praxis wird individuell betrachtet, statt pauschal nach einem Standardtarif abgesichert zu werden.

Begleitung im Prüfverfahren

Bei einer Prüfmitteilung erhalten Sie koordinierte Unterstützung und einen klaren Ansprechpartner.
Regressrisiken je Fachgruppe

Typische Prüfschwerpunkte je Fachgruppe

Allgemeinmediziner und Internisten

Hausärztliche und internistische Praxen verordnen in großer Breite – von der Dauermedikation chronisch Kranker bis zu Heilmitteln. Entsprechend häufig stehen sie im Fokus der Verordnungsprüfung.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Arzneimittelkosten bei multimorbiden Patienten und in der Pflegeheimversorgung
  • Einhaltung regionaler Wirkstoff- und Zielvereinbarungen, etwa Generika- oder Biosimilarquoten
  • Heilmittelverordnungen außerhalb besonderer Verordnungsbedarfe
  • Honorarprüfung bei auffälligen Fallwerten

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Sind Arzneimittel- und Heilmittelregresse gleichermaßen erfasst?
  • Gilt der Schutz für alle verordnenden Ärzte der Praxis, auch für Weiterbildungsassistenten?

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Dermatologen

In der Dermatologie treffen hochpreisige Systemtherapien auf umfangreichen Sprechstundenbedarf und die Abgrenzung zu Selbstzahlerleistungen.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Biologika und andere Systemtherapeutika, etwa bei Psoriasis oder Neurodermitis
  • Abgrenzung zwischen Kassenleistung und kosmetischer Selbstzahlerleistung
  • Bezug von Lokalanästhetika und Verbandmitteln über Sprechstundenbedarf
  • Off-Label-Verordnungen

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Sind Einzelfallregresse wegen sonstigen Schadens eingeschlossen?
  • Welche Höchstgrenzen gelten bei Regressen aus Hochpreiser-Verordnungen?

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Gynäkologen

Gynäkologische Praxen verordnen ein breites Spektrum, von Hormon- und Osteoporosetherapien bis zu onkologischen Folgetherapien.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Hormon- und Osteoporosetherapien
  • Endokrine Therapien nach Mammakarzinom
  • Verordnungen außerhalb der Leistungspflicht, etwa Kontrazeptiva jenseits der gesetzlichen Altersgrenze
  • Bezug von Mitteln über Sprechstundenbedarf

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Sind Einzelfallregresse wegen formaler Verordnungsfehler versichert?
  • Ist der Sprechstundenbedarf ausdrücklich in den Bedingungen erfasst?

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Kinderärzte

In der Pädiatrie stehen neben Arzneimitteln vor allem Heilmittel und der Bezug von Impfstoffen im Blick der Prüfgremien.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Heilmittel wie Logopädie und Ergotherapie
  • Bezug von Impfstoffen über Sprechstundenbedarf
  • Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel jenseits der gesetzlichen Altersgrenzen
  • Antibiotika-Verordnungen im Fachgruppenvergleich

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Ist der Heilmittelregress eingeschlossen?
  • Sind Regresse aus dem Sprechstundenbedarf versichert?

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Neurologen

Neurologische Praxen verordnen häufig hochpreisige Dauertherapien, deren Kosten sich schnell summieren.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Immuntherapien bei Multipler Sklerose
  • Botulinumtoxin-Behandlungen
  • Heilmittel bei neurologischen Erkrankungen, teils als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt
  • Off-Label-Verordnungen

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Welche Höchstgrenzen gelten bei Regressen aus Hochpreiser-Verordnungen?
  • Werden Gutachterkosten zur Darlegung von Praxisbesonderheiten übernommen?

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten

Bei Psychiatern stehen Arzneimittelverordnungen im Vordergrund, bei Psychotherapeuten vor allem die Honorarseite.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Psychopharmaka einschließlich Depot-Präparaten
  • Plausibilitätsprüfung anhand von Zeitprofilen
  • Sachlich-rechnerische Richtigstellung bei genehmigungspflichtigen Leistungen

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Sind Honorarrückforderungen aus Plausibilitätsprüfungen erfasst?
  • Für psychologische Psychotherapeuten ohne Arzneimittelverordnung ist vor allem der Honorarbaustein relevant.

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Orthopäden

In der Orthopädie spielen Heilmittel eine zentrale Rolle, ergänzt um Injektionspräparate und Sprechstundenbedarf.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Physiotherapie-Verordnungen über dem Fachgruppendurchschnitt
  • Injektionspräparate und deren Bezugsweg
  • Abgrenzung zwischen Kassenleistung und IGeL, etwa bei bestimmten Injektionen

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Ist der Heilmittelregress eingeschlossen?
  • Sind Regresse aus dem Sprechstundenbedarf versichert?

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Urologen

Urologische Praxen verordnen zunehmend hochpreisige onkologische Therapien, deren Kosten Durchschnittswerte schnell übersteigen.

Typische Prüfschwerpunkte:

  • Hormon- und antihormonelle Therapien beim Prostatakarzinom
  • Sprechstundenbedarf, etwa für Katheter und Instillationen
  • Verordnungen in der Inkontinenz- und Katheterversorgung

Worauf beim Regressschutz achten?

  • Welche Höchstgrenzen gelten bei Regressen aus Hochpreiser-Verordnungen?
  • Werden onkologische Praxisbesonderheiten durch Gutachten belegt und die Kosten übernommen?

Prüfvereinbarungen und Zielwerte sind regional unterschiedlich. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Versicherungsdetails

Was kann versichert sein?

  • Kosten für Anwälte, Gutachter und Verfahren im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach dem SGB V
  • Je nach Tarif: Regresse aus Arzneimittel-, Heilmittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, Honorarkürzungen und Einzelfallregresse wegen sonstigen Schadens
  • Je nach Tarif: anteilige Übernahme berechtigter Regressbeträge bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze, abzüglich Selbstbehalt

Wer kann versichert werden?

  • Niedergelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, Berufsausübungsgemeinschaften und – je nach Konzept – MVZ sowie angestellte Ärzte

Was ist in der Regel nicht versichert?

  • Prüfzeiträume vor Versicherungsbeginn sowie bekannte oder angekündigte Verfahren
  • Fälle innerhalb der Wartezeit
  • Vorsätzliche Falschabrechnung und strafbare Handlungen
  • Haftpflichtansprüche von Patienten – dafür ist die Berufshaftpflicht zuständig
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?
Häufige Fragen

FAQ zur Regressversicherung für Ärzte

Eine Regressversicherung schützt Vertragsärzte vor den finanziellen Folgen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Je nach Tarif übernimmt sie vor allem Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten und teilweise auch berechtigte Regressbeträge bis zu einer vereinbarten Grenze.

Je nach Tarif Arzneimittel-, Heilmittel- und Sprechstundenbedarfsregresse, Honorarkürzungen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sachlich-rechnerische Richtigstellungen sowie Einzelfallregresse wegen sonstigen Schadens. Welche Regressarten konkret erfasst sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Ja, das ist bei den meisten Regresskonzepten der Kern des Schutzes. Kosten für Anwälte, Gutachter sowie Widerspruchs- und Klageverfahren werden im vereinbarten Umfang übernommen – je nach Tarif auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

In der Regel nicht. Prüfzeiträume vor Vertragsbeginn sowie Verfahren, die bei Abschluss bereits bekannt, angekündigt oder absehbar waren, sind üblicherweise ausgeschlossen. Zudem gelten häufig Wartezeiten.

Der Beitrag hängt unter anderem von Fachgruppe, Zahl der versicherten Ärzte, Leistungsumfang, Höchstgrenzen und Selbstbehalt ab. Ein konkretes Angebot erstellen wir Ihnen nach einer persönlichen Analyse Ihrer Praxis.

Die gemeinsamen Prüfungsstellen von Ärzten und Krankenkassen kontrollieren, ob Verordnungen und abgerechnete Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Grundlage sind das SGB V und die jeweiligen regionalen Prüfvereinbarungen.

Bei einer erstmaligen Auffälligkeit in der statistischen Verordnungsprüfung soll grundsätzlich zunächst eine individuelle Beratung erfolgen, bevor ein Regress festgesetzt wird. Ob dieser Grundsatz greift, hängt von Prüfart und Einzelfall ab.

Nein. Die Berufshaftpflicht deckt Schadenersatzansprüche von Patienten oder anderen Dritten. Regressforderungen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind in der Regel kein Haftpflichtfall und erfordern einen eigenen Schutz.

Ein Rechtsschutz mit sozialrechtlichem Baustein kann Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren mit KV und Prüfgremien abdecken. Den Regressbetrag selbst übernimmt eine Rechtsschutzversicherung jedoch nicht, und Prüfverfahren sind teils nur eingeschränkt erfasst.

Typische Ausschlüsse sind Vorvertraglichkeit, Fälle in der Wartezeit, vorsätzliche Falschabrechnung sowie Regressbeträge oberhalb vereinbarter Höchstgrenzen. Den vereinbarten Selbstbehalt trägt die Praxis selbst.

Fristen notieren, den Versicherer umgehend informieren und keine vorschnellen Zugeständnisse machen. Eine fundierte Stellungnahme mit belegten Praxisbesonderheiten ist oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Das hängt vom Konzept ab. Viele Tarife lassen sich auf Berufsausübungsgemeinschaften, angestellte Ärzte und MVZ erweitern – wichtig ist, alle verordnenden Ärzte korrekt anzugeben.

Häufig ergänzen Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz-, Praxisinventar-, Ertragsausfall- und Cyberversicherung den Regressschutz zu einem umfassenden Absicherungskonzept für die Arztpraxis.
Praxis gegen Regressforderungen absichern

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Regressversicherung passend zu Ihrer Fachgruppe auswählen – mit persönlicher Beratung durch den VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig und dienen der allgemeinen Information; sie ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.