Dafür sorgt die Reiseversicherung
Schnell führen eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.
Erkrankungen im Ausland können aber auch finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist von der eigenen Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben.
Schadenbeispiele Reiseversicherung
Rücktritt vor Antritt
Seit Monaten freuen Sie sich auf Ihren Jahresurlaub. Dreieinhalb Wochen Südafrika. Flüge, Hotels, eine Safari, ja selbst ein Aufenthalt in einem Weingut sind bereits gebucht und bezahlt. Kurz vor Reiseantritt dann ein stechender Zahnschmerz, hohes Fieber. Die Diagnose vom behandelnden Arzt: Sofortige Wurzelbehandlung, den Urlaub können Sie vorerst nicht antreten. Das ist schade, aber wenigstens bleiben Sie als Reiseversicherter nicht auf den Kosten sitzen und können gleich den nächsten Urlaub planen.
Was ist versichert
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Die Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe und des medizinisch sinnvollen Rücktransports bei im Ausland akut auftretenden Erkrankungen und Unfallverletzungen.
- Reiserücktrittsversicherung
- Sie ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
- Reiseabbruchversicherung
- Diese ersetzt unter anderem die Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise aus versichertem Grund entstehen.
- Reiseversicherung für Studenten
- Reiseversicherung für Gruppenreisen
- Reiseversicherung für ausländische Gäste
- Work and Travel
- Au-Pairs
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert