Wandelschuldverschreibungen
Als
Wandelschuldverschreibung (auch Wandelanleihe genannt) bezeichnet man die Kombination einer
festverzinslichen Anlage und einer
Aktienanlage. Mit dem Kauf von Wandelschuldverschreibungen erwirbt der Investor gleichzeitig das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt oder innerhalb einer Frist diese Zinspapiere in einem bestimmten Verhältnis in
Aktien desselben
Emittenten einzutauschen. In der Regel gilt für Wandelschuldverschreibungen zunächst eine Sperrfrist, in der ein Umtausch in Aktien ausgeschlossen ist.
Üblicherweise liegt die Verzinsung von Wandelschuldverschreibungen unter der von konventionellen Anleihen. Außerdem ist im Falle der Wandlung eine Zuzahlung zu leisten. Die Differenz zwischen dem Wandlungspreis und dem tatsächlichen Aktienkurs bei Umwandlung wird als
Wandlungsprämie bezeichnet. Macht der Anleger von seinem Wandlungsrecht keinen Gebrauch, behalten die Wandelanleihen weiterhin den Charakter festverzinslicher Papiere, die am Ende der Laufzeit zum Nennwert zurückgezahlt werden.
Wechsel
Der
Wechsel ist ein schuldrechtliches
Wertpapier, das strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Aus diesem Grund wird er auf einem genormten Formular ausgestellt (DIN 5004). Ein nicht bezahlter Wechsel kann vergleichsweise schnell eingefordert werden. Innerhalb weniger Tage kann ein Zahlungsbefehl oder ein Urteil im Urkundenprozess ergehen. Das Recht aus dem Papier kann der jeweilige Inhaber einfordern. Die Weitergabe oder der Verkauf des Wechsels wird durch das sogenannte Indossament auf der Rückseite des Wechsels dokumentiert.
Es gibt zwei Basisformen beim Wechsel. Die
Tratte weist die Anweisung des Ausstellers an den Schuldner (Bezogenen) aus, den Wechselbetrag an einem bestimmten Tag an den Begünstigten zu zahlen. Dieser Wechsel ist erst gültig, wenn er vom Schuldner quer unterschrieben, also akzeptiert, wurde. Auf dem
Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller selbst, zum angegebenen Zeitpunkt dem Inhaber des Wechsels die genannte Summe zu bezahlen.
Wertpapier
Wertpapiere sind im weitesten Sinn alle Urkunden, in denen ein privates Recht verbrieft ist, zu dessen Ausübung der Besitz an der Urkunde erforderlich ist. Wertpapiere im engeren Sinn sind die Urkunden, bei denen das im Papier verbriefte Recht das Eigentum an dem Papier voraussetzt.
Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Gruppen einteilen. Zu unterscheiden sind
Inhaberpapiere,
Namenspapiere (Rektapapiere) und Orderpapiere.
Währungsanleihen
Währungsanleihen sind
Anleihen, die auf eine fremde Währung lauten und in eben dieser Valuta getilgt und verzinst werden. Gibt z.B. eine internationale Institution eine
Schuldverschreibung auf US-Dollar-Basis aus, so handelt es sich dabei in Deutschland um eine Währungsanleihe. Begibt hingegen ein ausländischer
Emittent im Inland eine Anleihe, spricht man von einer
Auslandsanleihe.
Bei
Doppelwährungsanleihen werden bei der Ausgabe einer Anleihe gleich zwei Währungen zugrunde gelegt. So kann eine Schuldverschreibung z.B. in Euro begeben und in US-Dollar getilgt werden, wobei von vornherein ein bestimmter Tauschkurs vereinbart wird.
Währungsrisiko
Ein Währungsrisiko entsteht immer dann, wenn eine Kapitalanlage von einer Währung in der Zukunft in eine andere transferiert werden soll, da die dann gültigen Wechselkurse nicht vorhersehbar sind. Findet kein Transfer statt, so besteht auch kein Risiko.
Abgesichert werden können nicht vorhersehbare Währungskursänderungen bei Geschäften in Fremdwährungen durch Kurssicherungsgeschäfte, d.h. durch den Abschluss eines Devisentermingeschäfts. Der Rückzahlungsbetrag in fremder Währung wird dann am Devisenmarkt per Termin verkauft. Günstig ist, die Laufzeit des Devisentermingeschäfts auf die voraussichtliche Anlageperiode abzustimmen.