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Wissen rund um Geldanlage und Finanzen

Anlage- und Finanzlexikon F

Begriffe rund um Geldanlage und Finanzen.

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Finanzbegriffe mit F

16 Begriffe

Festgeld

Das Festgeld ist für die meisten konservativen Anleger die beliebteste Alternative zum Sparbuch. Festgeld wirft oft doppelt so viel ab wie ein Sparbuch. Die Einlagen sind für 30 Tage, einige Monate oder länger gebunden. Die Zinserträge stehen fest. Je länger das Geld angelegt bleibt, desto höher ist der Ertrag. Im Vergleich zu anderen Formen der Geldanlage ist der Ertrag von Festgeldern nicht überwältigend. Die vorzeitige Verfügung über Termineinlagen ist in der Regel nicht möglich. Allerdings ist eine Beleihung möglich. Gegen Zahlung von Vorschusszinsen lassen viele Banken jedoch aus Kulanz eine vorzeitige Verfügung zu.

1. Kündigungsgelder

Dabei handelt es sich wie bei Festgeld um Termineinlagen mit einem vorher festgelegten Zinssatz. Kündigungsgelder haben eine vereinbarte Kündigungsfrist. Bis zu ihrer Kündigung sind sie unbefristet, danach werden sie als Festgeld angesehen. Eine Besonderheit sind hier die Konten mit täglicher Kündigungsfrist, die sogenannten Tagesgelder.

2. Darlehn an die Bank

Termineinlagen sind im Grunde Darlehn, die der Anleger einer Bank gibt. So wird es auch zivilrechtlich betrachtet. Die Bank ist verpflichtet, die Tilgung samt Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu bezahlen. Festgeld ist ideal, um Geld, das nach einer kurzen Zeit benötigt wird, zu "parken" und trotzdem eine Rendite zu erwirtschaften.

3. Sichere Anlageform

Einlagen, also auch Festgeld und Kündigungsgelder, sind im Grunde Guthaben von Kunden bei ihrem Kreditinstitut. Der Bundesverband Deutscher Banken hat einen Einlagensicherungsfonds eingerichtet, der sicherstellen soll, dass das Geld eines Einlegers im Falle von Schwierigkeiten des Kreditinstituts nicht verloren ist. Der Fonds sichert für jeden Kunden Einlagen bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank. Damit ist für die meisten privaten Anleger eine 100-prozentige Sicherheit gegeben, sofern die Bank diesem Sicherungssystem angeschlossen ist.

Festverzinsliche Wertpapiere

Einem festverzinslichen Wertpapier liegt die Tatsache zugrunde, dass ein Käufer dem Emittenten des Papiers für einen festgelegten Zeitraum einen bestimmten Betrag, also ein Darlehn überlässt und dafür ein Entgelt, den Zins, erhält. Der ausgestellte Schuldschein für dieses Geschäft, der Laufzeit, Zins und Rückzahlungsmodalitäten enthält, wird als festverzinsliches Wertpapier bezeichnet. Das Schuldverhältnis endet nach Ablauf der Laufzeit durch Zahlung des Nennwertes.

Festverzinsliche Wertpapiere können auch an der Börse gehandelt werden und unterliegen Kursschwankungen, die von dem jeweiligen am Markt zu erzielenden Zins und der Bonität des Emittenten abhängen.

Finanzberater

Finanzberater beraten Kunden über Geldanlagen, Versicherungen und Kredite. Eine solche Beratung kann einmalig aus einem gegebenen Anlass stattfinden oder dauerhaft im Rahmen einer systematischen Finanzplanung erfolgen. Qualifizierte Berater erkundigen sich dabei ausführlich nach den persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Bedingungen des Interessenten, erfragen seine persönliche Risikoneigung, stellen keine unrealistischen Renditen in Aussicht und unterbreiten verschiedene Vorschläge.

Finanzberater können selbstständig oder in Finanzvertrieben arbeiten. Sie verfügen normalerweise über eine Bank-, Versicherungs- und/oder über eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung.

Finanzberater, die Investmentfonds empfehlen und verkaufen, benötigen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, wogegen Finanzberater, die Beratungen im Hinblick auf den Kauf und Verkauf aller auf dem Markt angebotenen Finanzdienstleistungen (z.B Aktien) durchführen, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz benötigen.

Finanzinnovation

Der Begriff der Finanzinnovation war ursprünglich ein steuerrechtlicher Terminus für Wertpapiere, bei denen auch Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer versteuert werden mussten.

Typische Finanzinnovationen sind

  • Zerobonds,
  • alle Anleihen mit variablem Zins, z.B. Floater, inflationsgeschützte Anleihen,
  • Stufenzinsanleihen,
  • Aktienanleihen sowie Garantiezertifikate.

Finanztermin­geschäfts­fähigkeit

Zur Herstellung der sogenannten Finanztermingeschäftsfähigkeit sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, Verbraucher (das können sowohl natürliche Personen als auch Unternehmern sein), die diese Geschäfte nicht im Rahmen der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ausführen, vor dem Abschluss von Finanztermingeschäften schriftlich über die Risiken dieser Geschäfte aufzuklären.

Der Verbraucher hat diese Aufklärungsschrift zu unterschreiben. Diese Prozedur ist vor Ablauf von zwei Jahren zu wiederholen, damit die Finanztermingeschäftsfähigkeit erhalten bleibt. Dem Kunden sind darüber hinaus "alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, die zur Wahrung seiner Interessen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich sind."

Floater

Floater sind variabel verzinsliche Anleihen. Zu gewissen Stichtagen werden die nominellen Zinssätze den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Bei der Emission der Anleihe wird festgelegt, wann der Zinssatz angepasst wird und an welchen Zinssatz sich dieser anlehnt. So wird gerne der Euriborsatz als Referenzzinssatz angenommen. Bei einer viermaligen Anpassung im Jahr wird demnach der 3. Monats-Euribor herangezogen, bei einer halbjährlichen Anpassung der 6-Monats-Euribor.

Floor

Als Floor bezeichnet man die garantierte Mindestverzinsung, wie sie insbesondere bei Floatern vereinbart wird. Ähnlich wie beim Cap, der einen Zinsanstieg limitiert, trägt auch der Floor dazu bei, das Zinsänderungsrisiko zu minimieren. Selbst wenn die Zinsen unter die Floor-Grenze absinken, hat der Anleger einen Anspruch auf Zahlung dieses Mindestzinssatzes. Diese Absicherung nach unten hat jedoch ihren Preis: Liegen die Zinsen über dem Floor, erhält der Investor letztlich einen etwas geringeren Zins.

Überdies besteht die Möglichkeit, bei einer Kreditvergabe sowohl einen Cap als auch einen Floor zu vereinbaren. Dadurch entsteht ein sogenannter Zinskorridor, auch "Collar" genannt.

Fonds

Der Begriff Fonds bezeichnet Kapitalsammelstellen, die für den Anleger Geld in Produkten gleicher Art anlegen. Angelegt wird z.B. in Aktien, Rentenpapiere, Immobilien, Schiffe oder Rohstoffe. Der Anleger erwirbt Anteilscheine, die seinen Anteil am Fondvermögen dokumentieren.

Bei offenen Fonds erhalten diese Anteilscheine börsentäglich einen Preis, den Rücknahmepreis, zu dem sie an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Verkauft werden Fondanteile mit einem Ausgabeaufschlag zum Ausgabepreis. Fondanteile können für geringe Mindestbeträge erworben werden und eröffnen dem privaten Anleger die Möglichkeit, verschiedene börsennotierte Papiere zu erwerben und damit sein Risiko zu minimieren.

Bei geschlossenen Fonds wird der Kapitalanleger in den meisten Fällen Kommanditist und übernimmt ein unternehmerisches Risiko. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind in der Regel ab 5.000 EUR möglich. Sie sind nicht handelbar und können höchstens über einen eventuell existierenden Zweitmarkt weiter verkauft werden.

Die Erträge der Fonds - also realisierte Kursgewinne, Dividenden, Zinsen oder Mieten - werden entweder zyklisch (z.B. halbjährlich oder jährlich) ausgeschüttet oder aber automatisch sofort wieder angelegt, d.h. thesauriert (Thesaurierung).

Fondsanteil

Anteilscheine an Fonds, auch Investmentzertifikate genannt, dokumentieren den Anteil des Besitzers am rechnerischen Wert des Fondsvermögens, dem sogenannten Inventarwert. Der ermittelte Wert - der Rücknahmepreis - ist der Betrag, zu dem die Gesellschaft Anteile zurückkauft. Fondsanteile können zum Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag - dem sogenannten Ausgabepreis - bei Banken und Finanzbetrieben, direkt bei der entsprechenden Investmentgesellschaft oder im Börsenhandel erworben werden, wenn der Fonds eine Zulassung zum Börsenhandel besitzt. Die aktuellen Preise werden börsentäglich veröffentlicht.

Üblicherweise werden Investmentzertifikate im Depot bei einer Bank verwahrt. Fondsanteile können einmalig oder auch regelmäßig in Form eines Sparplanes ab 25 EUR pro Einzahlung erworben werden. Sparpläne haben den Vorteil, dass unterschiedliche Einstiegskurse genutzt werden (Cost-Average-Effekt).

Fondsbericht

In Deutschland müssen für jeden Fonds von den Investmentgesellschaften zum Ende und in der Mitte eines Geschäftsjahres Fondberichte erstellt und dem Anleger auf Verlangen kostenlos zugestellt werden. Wie ein solcher Rechenschaftsbericht auszusehen hat, ist europaweit durch die EU-Investment-Richtlinie und das Auslandsinvestment-Gesetz geregelt. Die Berichte müssen im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

Der Fondsbericht umfasst im Wesentlichen die vergangenheits- und stichtagsbezogene Darstellung der drei Bereiche:

  1. Vermögensaufstellung,
  2. Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie
  3. Entwicklung des Sondervermögens.
Die zukünftige Entwicklung des Fonds lässt sich aus dem Bericht nicht ablesen.

Fondsdepot

Unter Fondsdepots versteht man zumeist Depots bei Kapitalanlagegesellschaften zur Verwahrung und Verwaltung der Fonds der Kapitalanlagegesellschaften. In diesen Depots können Bruchstücke von Fondsanteilen verwahrt werden. Diese Methode ermöglicht es den Anlegern, feste Beträge zu investieren, die dann in Anteile umgerechnet werden. Diese Fondsdepots erleichtern auch dieWiederanlage der Ausschüttung.

Fondsgesellschaft

Eine Fondsgesellschaft (auch Investmentgesellschaft genannt) ist ein Unternehmen, das Investmentfonds auflegt und verwaltet. Fondsgesellschaften sind in der Regel als Aktiengesellschaften (AG) oder GmbHs organisiert. Die meisten Gesellschaften sind Töchter einer oder mehrerer Banken.

Die Eröffnung einer Fondsgesellschaft unterliegt der Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes und der Prüfung durch die Bankenaufsicht. Ausländische Gesellschaften müssen in der Bundesrepublik Deutschland dem Auslands-Investmentgesetz genügen. Auf dieser Grundlage ist die ordnungs- und satzungsgemäße Vorgehensweise sichergestellt, nicht jedoch die Erfolgssicherheit der aufgelegten Fonds.

Jeder Fonds hat eine Satzung. Darin enthalten sind Angaben zur Anlagestruktur, zur Höhe von Gebühren wie z.B. dem Ausgabeaufschlag, Ausschüttungs- und Rücknahmebedingungen.

Anleger sollten neben den Informationen über das Anlageprodukt auch Informationen über die Qualität der Fondsgesellschaft einholen, da auch deren Qualifikation über den Erfolg der Investition mitentscheidet.

Fondsmanagement

Der Fondsmanager ist verantwortlich für die Zusammensetzung des Fonds. Der Fondsmanager betreibt für die Anleger des Fonds und die in diesem verwalteten Wertpapiere ein Research der Papiere, trifft sich mit den Vorständen der Unternehmen und legt zumeist langfristige Strategien fest. Auf diese Weise werden die Zusammensetzung des Fonds und die Gewichtung der einzelnen Papiere regelmäßig kontrolliert und optimiert.

Free Float

Der Free Float ist der Teil des Aktienpakets eines Unternehmens, der an der Börse gehandelt wird. Befinden sich sämtliche Papiere einer Aktiengesellschaft "in festen Händen", zum Beispiel bei einer Familie oder einem Mutterkonzern, so liegt der Free Float folglich bei Null.

Ein geringer Free Float birgt die Gefahr der Überzeichnung, dass heißt, es werden mehr Aktien nachgefragt (gezeichnet) als tatsächlich vorhanden sind. Dann muss per Quotierung oder durch Losverfahren entschieden werden, wer die begehrten Aktien erhält. Ein relativ geringer Free Float (bis etwa 25 %) ist in der Regel ein positives Signal für den Investor, das Großaktionäre vorhanden sind, die ebenfalls Interesse an einer günstigen Kursentwicklung haben.

Freistellungsauftrag

Kapitalerträge (z.B. Zinsen) und Dividenden unterhalb des Sparerpauschbetrags in Höhe von 801 EUR für Ledige und 1.602 EUR für Verheiratete müssen vom Anleger nicht versteuert werden. Bis zu dieser Grenze können natürliche Privatpersonen einem oder mehreren Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf die oben aufgeführten Höchstbeträge nicht überschreiten.

Freistellungsaufträge können jederzeit kostenfrei geändert werden. Banken und Versicherungen sind verpflichtet, die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge, die den Freistellungsauftrag übersteigen, abzuführen. Es empfiehlt sich also für den Geldanleger, bei Umschichtungen sofort die entsprechenden Freistellungsaufträge zu ändern.

Futures

Der Begriff Future im weiteren Sinn umfasst alle Geschäfte und Vereinbarungen, die heute beschlossen und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Das entscheidende Kriterium eines Futures ist, dass die Erfüllung des Geschäftes für beide Parteien verbindlich und somit von beiden einzuhalten ist.

So werden Futures auch als "unbedingte" Termingeschäfte bezeichnet. Dies erfolgt im Gegensatz zu "bedingten" Termingeschäften, unter denen z.B. Optionen eingeordnet werden. Im Unterschied zu Futures ist die Option nur für eine Partei verbindlich, die andere Partei hat ein Wahlrecht, ob sie die Option ausüben möchte oder nicht. Für dieses Recht wird jedoch bereits bei Abschluss der Option eine Optionsprämie bezahlt, die der Optionsgeber vereinnahmt.