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Anlage- und Finanzlexikon O

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Optionen

Optionen sind im Grunde genommen "Derivate", d.h. von der Aktie abgeleitete Geschäfte. Wenn jemand mit Aktien handeln will, aber keine hat, ist die Option die richtige Antwort.

Mit einer Option erwirbt der Käufer ein Kauf- oder Verkaufsrecht von z.B. Aktien zu einem festgelegten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen eine Prämie. Das Geschäft oder auch Risiko ergibt sich aus der Entwicklung des Wertes der Aktien.

Bei der Option ist der Verkäufer vertraglich gebunden. Der Käufer hat freie Hand, ob er seine Option wahrnehmen will oder nicht. Der maximale Verlust des Käufers ist die Optionsprämie, also der Preis für die Option. Wer mit Optionen handeln will, kann je nach Situation Käufer oder Verkäufer sein.

Die Option ist im Ürbigen nicht zu verwechseln mit dem Optionsschein, der dem Anleger zwar ähnliche Rechte einräumt, in der Regel aber eine deutlich längere Laufzeit aufweist. Während Optionsscheine Wertpapiere im engeren Sinne darstellen und an Wertpapierbörsengehandelt werden, sind Optionen vertragliche Vereinbarungen, die an Terminbörsen in Form von Kontrakten gehandelt werden.

Optionsschein

Ein Optionsschein (engl.: "Warrant") ist eine "verbriefte" Option - es wird also ein Recht verbrieft, welches am Ende der Laufzeit verfällt, sofern es vorher nicht ausgeübt wurde. Da der Optionsschein mit einer Urkunde unterlegt ist, handelt es sich um ein echtes Wertpapier. Die Herausgabe (Emission) ist nur durch Unternehmen oder Wertpapierhandelshäuser und Banken möglich.

Im Gegensatz zu Optionen, die nur an einer Terminbörse gehandelt werden können, wird der Optionsschein an herkömmlichen Wertpapierbörsen gehandelt. Der wichtigste deutsche Börsenplatz zum Handel mit Optionsscheinen ist die EUWAX in Stuttgart.

Optionsscheine sind hochspekulative Anlageinstrumente, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit des Totalausfalls besteht. Optionsscheingeschäfte können nur getätig werden, wenn die sogenannte Finanztermingeschäftsfähigkeit besteht.

Order

Eine Order ist der Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der private Kleinanleger kann eine Order bei seiner Bank oder einem Direkt-Broker abgeben. Dies kann grundsätzlich online am PC (Online-Banking), per Telefon oder Fax geschehen, bei der Bank auch persönlich am Schalter.

Eine Order enthält den Namen und die Wertpapier-Kennnummer des betreffenden Papieres, die Stückzahl oder den Betrag, die Angabe, ob ge- oder verkauft werden soll und ggf. das Limit und den Börsenplatz, an dem die Order ausgeführt werden soll. Eine Order kann entweder tagesgültig oder bis Ultimo (also bis zum Monatsende) platziert werden. "Bis Ultimo" bedeutet, dass der Auftrag auch erst zeitversetzt in ein paar Tagen ausgeführt werden kann, z.B. wenn die Aktie unter das vom Anleger festgelegte Preislimit fällt.