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Wissen rund um Geldanlage und Finanzen

Anlage- und Finanzlexikon B

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Finanzbegriffe mit B

20 Begriffe

BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine sektorenübergreifende, staatliche Aufsicht über den gesamten Finanzmarkt in der Bundesrepublik. Unter "Aufsicht" sind konkret Bilanzprüfungen oder Ortstermine zur Prüfung hinsichtlich der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und Gesetzen zu verstehen. Die BaFin selbst ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt.

Organisatorisch gliedert sich die BAFin in drei Sektoren:

  • den Sektor Bankenaufsicht
  • den Sektor Versicherungsaufsicht
  • den Sektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management

Im Internet erreichen Sie die Bundesanstalt unter: www.bafin.de

Sollten Sie Beschwerden gegen eine einzelne Bank haben, so wenden Sie sich erst an den Verband, dem die Bank bzw. das Finanzinstitut angeschlossen ist.

Baisse/Hausse

Der französische Ausdruck Baisse (gesprochen: "bähß") steht für den sog. Bärenmarkt und ist das Gegenteil einer Hausse (gesprochen: "oos"), also eines Bullenmarktes.

Eine Baisse bezeichnet die Entwicklung länger anhaltender, sinkender Kurse am Aktienmarkt. Starke Kursverluste werden dann auch Crash genannt, bezeichnen also eine starke Baisse.

Eine Hausse bezeichnet demgegenüber anhaltende Kursanstiege in einzelnen Teilmärkten oder im Gesamtmarkt. Bei sehr starken Kursanstiegen spricht man von einem Boom, also einer starken Hausse.

Der Wechsel von einer Marktentwicklung in die andere ist sehr schwer zu ermitteln. Brüche in längerfristig anhaltenden Kurstrends können dafür ebenso ein Zeichen sein, wie sich häufende positive oder negative Nachrichten aus Politik Wirtschaft oder Unternehmen.

Bank

Eine Bank ist ein Unternehmen, das mindestens eine Art von Bankgeschäft in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Zu den Bankgeschäften gehören z.B. Einlagen-, Kredit-, Effekten- und Girogeschäfte. Grundlage ist das Kreditwesengesetz.

Die Banken werden unterteilt in:

A. Bundesbank
B. Geschäftsbanken

  1. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
    wie die Sparkassen
  2. Genossenschaftliche Kreditinstitute
    wie die Volks-, Raiffeisen- und Kirchenbanken
  3. Privatbanken
    wie die Deutsche oder die Commerzbank
  4. Postbanken.

Bankobligationen

Bankobligationen sind börsengängige Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten begeben werden. Sie gehören zur Gruppe der Anleihen, also zu den verzinslichen Wertpapieren. Obligationen haben eine feste Laufzeit. Varianten mit mittleren Laufzeiten bezeichnet man häufig als Kassenobligationen.

Bankobligationen haben feste, aber auch gleitende, an einen Index gebundene Zinsen. In diesem Fall orientiert sich die Zinshöhe z.B. jährlich an der Entwicklung des REX (des Pendants zum DAX im Bereich der Rentenpapiere) oder an einem Referenzzinssatz (etwa am Euribor).

Die Sicherheit des Papiers ist - wie bei jeder Anleihe - von der Bonität des Schuldners abhängig.

Bardividende

Die Bardividende ist die tatsächliche Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an den jeweiligen Aktionär nach Abzug der Körperschaftsteuer i.H.v. 25 % und dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 %.

Durch den Abzug der Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene wird die Doppelbesteuerung von Dividenden verhindert. Auf Ebene des Privatanlegers unterliegt die ausgeschüttete Dividende seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer.

Während Anleger mit einem Steuersatz über 40 % von diesem Verfahren im Vergleich zum früheren Anrechnungsverfahren profitieren, haben Anleger mit einem niedrigeren Einkommensteuersatz einen Nachteil gegenüber dem alten Verfahren.

Bruttodividende    2,50 EUR
-  Körperschaftsteuer (25%) 0,63 EUR
- Solidaritätszuschlag (5,5%) 0,03 EUR


Bardividende 1,84 EUR

Basiswert

Der Basiswert (auch: "underlying") dient als (Referenz-)Grundlage für andere Kapitalmarktprodukte. Veränderungen beim Basiswert führen entsprechend automatisch zu Kursveränderungen des auf diesem Wert basierenden Produkts.

Der Basiswert kann sowohl eine Aktie, ein Rohstoff oder ein festverzinsliches Wertpapier sein, als auch ein Index oder ein Korb (auch "Baskets" genannt) aus verschiedenen Einzelwerten bzw. Indizes.

Benchmark

Benchmark bezeichnet die Vergleichsgröße für die Performance eines Portfolios. Solch eine Vergleichsgröße kann z.B. ein Marktindex wie etwa der DAX, der Euro Stoxx 50 oder der Dow Jones sein.

Investmentfonds bilden mit ihrem Portfolio solche Indizes vollständig nach. Diese Fonds gelten als erfolgreich, wenn sie die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Indexes genau abbilden. Diese passive Anlagestrategie wird als Benchmarking bezeichnet. Sollen breit gestreute Portfolios bewertet werden, so wählt man häufig eine Kombination verschiedener Indizes oder das Ergebnis der Mitbewerber. Eine Gruppe von Mitbewerben, die die Benchmark bildet, wird als "Peer Group" bezeichnet.

Best-Select-Ansatz

Der Best-Select-Ansatz beschreibt die Investitionsmöglichkeiten von Dachfonds und Vermögensverwaltungen, die bei ihrer Anlageentscheidung aus einem breiten Angebot auswählen. Geschuldet ist dieser Ansatz den gestiegenen Verbraucheransprüchen: Denn der heutige Kunde erwartet grundsätzlich die Partizipation an den Besten der einzelnen Anlageklassen unabhängig von der eigenen Gesellschaft oder Bankengruppe.

Als Auswahlkriterium werden oftmals Fondsratings herangezogen, die von unabhängigen Ratinggesellschaften wie Standard & Poors, Morningstar oder FeriTrust erstellt werden. Neben den Wertentwicklungen in verschiedenen Anlagezeiträumen werden auch weiche Faktoren wie Managementqualität, Organisation und Kundenservice in der Bewertung berücksichtigt.

Blue Chips

Unter Blue Chips versteht man Aktien von Unternehmen, die ein hohes Grundkapital, einen hohen Streubesitz und eine hohe Umsatzaktivität haben. Blue Chips sind zumeist in den Länderaktienindizes wie dem DAX, Euro Stoxx oder dem Dow Jones enthalten. Diese gelten als relativ stabil in der Entwicklung und im Risiko. Sie weisen in der Regel auf kurze Sicht nur eine geringe Schwankungsbreite auf.

Bonifikation

Emissionsbanken erhalten für ihre umfangreiche Tätigkeit im Rahmen einer Emission eine Vergütung, die Bonifikation genannt. Die Höhe der Bonifikation liegt in der Regel bei 2 - 3 % des Platzierungsvolumens. Häufig schließen sich Banken für diese Aufgabe zu einem Konsortium zusammen. Dieses Konsortium kann die Beratung zur Ausgestaltung des Wertpapiers, die Einholung der Genehmigung zum Börsenhandel bis hin zur eigentlichen Platzierung bzw. Börseneinführung mit anschließender Kurspflege übernehmen. Der Konsortialführer kann auch zusätzlich eine Führungsprovision erhalten

Bei einem Übernahmekonsortium verpflichten sich die Banken, einen nicht-platzierbaren Teilbetrag auf eigene Rechnung zu übernehmen. Diese Haftung für den Emissionserfolg wird im anglo-amerikanischen Finanzjargon "underwriting" genannt - im Gegensatz zum "selling", bei dem es sich um ein reines Verkaufskonsortium handelt.

Bonität

Unter der Bonität eines Schuldners versteht man die Zahlungsfähigkeit oder Liquidität des Schuldners, d.h. die Fähigkeit zur Erfüllung seiner termingerechten Zins- und /oder Tilgungsverpflichtungen.

Die Einschätzung der Bonität bei Unternehmen wird in der Regel von Rating-Agenturen vorgenommen. Die wichtigsten Agenturen sind Standard & Poors (S&P) und Moodys.

Alternative Begriffe zu Bonität sind das Emittentenrisiko und das Schuldnerrisiko.

Bonitätsrisiko

Das Bonitätsrisiko - auch Schuldner- oder Emittentenrisiko - bezeichnet die Gefahr, dass ein Schuldner zahlungsunfähig oder illiquide wird, d.h. er wird vorübergehend oder endgültig unfähig, seinen Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen nachzukommen. Anleiheschuldner, die eine gute Bonität aufweisen, sind z.B. die Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer, Hypothekenbanken oder Kreditinstitute. Schuldner, mit einem höheren Bonitätsrisiko werden vom Markt gezwungen, höhere Zinsen zu zahlen, sozusagen als Entschädigung für das größere Risiko.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bzw. die Kreditwürdigkeit eines Schuldners wird von hierauf spezialisierten Agenturen (z.B. Standard & Poor's und Moody's) geprüft. Privatanleger, die etwas über die Bonität eines Unternehmens erfahren wollen, können diese Ratings zurate ziehen. Bewertet werden z.B. Kapitalertragskennziffern (Nettoverzinsung, Überschussquote usw.), der Cashflow, Kostenkennziffern (Verwaltungskostenquote) oder Sicherheitskennziffern (Eigenmittelquote). Die bewerteten Unternehmen oder Staaten erhalten eine Ratingkennziffer, die von

  • AAA (Kein Ausfallrisiko)
    bis zu
  • CCC ( Es besteht nur noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Pünktliche Zins- und Tilgungsleistungen können vermutlich nur bei günstigen geschäftlichen, finanziellen Bedingungen erfolgen.)

reicht.

Potenzielle Investoren erhalten durch diese Ratings die Möglichkeit, die in Aussicht gestellte Rendite ins Verhältnis zum Risiko zu setzen.

Beispiel:

Die Staatsanleihe eines Landes mit einer Traumrendite von über 20 % wird in ihrer Attraktivität reduziert, wenn die Rating-Agenturen diesem Staat jegliche Kreditwürdigkeit absprechen.

Das Rating ist aber lediglich ein Aspekt, der neben anderen betrachtet und gewichtet werden sollte. Ratings liefern die entscheidende Information oft zu spät, weil sie erst dann angepasst werden, wenn sich die Bonität des Schuldners bereits verändert hat. Nicht jeder wird "geratet", deshalb kann die Qualität einer Anleiheemission auch ohne Rating durchaus akzeptabel sein.

Branchenfonds

Branchenfonds sind zumeist Aktienfonds, die in einzelne Branchen investieren, z.B. in Multimedia, Biotechnologie, Pharma, Logistik, u.a.

Der Vorteil für den Anleger ist die Möglichkeit, gezielt in Branchen zu investieren und sich nicht auf ein Unternehmen festlegen zu müssen. Der Anleger muss sich ähnlich stark wie bei einer Standardaktie um sein Investment kümmern, da sein Erfolg von der Entwicklung in einer einzigen Branche abhängig ist.

Broker

Ein Broker ist ein Wertpapierhändler an einer Börse. Er kauft und verkauft Wertpapiere (z.B. Aktien) im Auftrag seiner Kunden. Für diese Dienstleistung erhält er als Vermittlungsgebühr eine sogenannte Makler-Courtage. Außerdem erstellt ein Broker auch Analysen und Marktberichte mit Kauf- und Verkaufsempfehlungen für seine Kunden.

Ein Broker handelt in seiner Funktion ausschließlich auf fremde Rechnung, d.h. er besitzt keinen eigenen Handelsbestand, mit dem er arbeitet. Anders als der Börsenmakler betreut ein Broker auch Privatkunden.

Bund-Future

Bund-Futures sind Terminkontrakte (Future) auf eine künstliche Bundesanleihe und gehören somit zum wachsenden Bereich der sogenannten Derivate, d.h. der "abgeleiteten" Finanzprodukte.

Ein Future verpflichtet den Verkäufer einer Ware (beim Bund-Future wären dies theoretisch Bundesanleihen), diese in einer ganz bestimmten Menge zu einem ganz bestimmten Termin und einem exakt fixierten Preis abzugeben. Der Käufer wiederum verpflichtet sich zur Annahme zu diesen Bedingungen. In der Praxis aber kommt es nur selten zur Erfüllung dieser Geschäfte, weil Terminkontrakte üblicherweise vor dem Liefertermin durch ein entsprechendes Gegengeschäft "glattgestellt" werden, d.h. die Verpflichtungen heben sich gegenseitig auf. Optionen auf den Bund-Future werden an der Deutschen Terminbörse (DTB) gehandelt

Bundesanleihen

Unter Bundesanleihen versteht man Schuldverschreibungen, die von der Bundesregierung ausgegeben werden. Sie dienen der Beschaffung langfristiger Mittel. Ihre Laufzeit beträgt meist 10 Jahre. Es gibt aber auch über 12, 15 oder 30 Jahre laufende Bundesanleihen. Sie werden zum Nennwert zurückgezahlt und besitzen einen festen Nominalzins. Sie sind mündelsicher, deckungsstockfähig, lombard- und pensionsfähig.

Die Gläubiger bestimmter Anleihen sind berechtigt, ihre Bestände in den reinen Kapitalanspruch und in die einzelnen Zinsansprüche aufteilen zu lassen. Beide werden neben der ursprünglichen Anleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Bundesobligation

Bundesobligationen dienen der mittelfristigen Beschaffung von Mitteln mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Sie werden als Daueremission von der Bundesregierung ausgegeben. Bundesobligationen werden zum Nennwert zurückgezahlt und besitzen einen festen Nominalzins. Sie sind mündelsicher, deckungsstockfähig, lombard- und pensionsfähig.

Bundesobligationen werden durchnummeriert. Die Wertpapierkennnummer einer Bundesobligation setzt sich zusammen aus der Zahl 114 plus xxx für die Seriennummer.

Beispiel:

Serie 151 hat die WPK 114151.

In der Regel wird nach 6 Monaten mit der Ausgabe einer neuen Serie begonnen. Wenn eine Serie geschlossen ist, wird sie zum amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen zugelassen.

Bundesschatzbriefe

Seit 01.01.2013 ist der Erwerb von Bundesschatzbriefen nicht mehr möglich.

Bei diesem Wertpapier handelt es sich um Schuldverschreibungen (Anleihen) des Bundes mit einem Nennwert von 50 EUR und steigendem Zinssatz, die nicht an der Börse gehandelt werden. Sie konnten zuletzt bei Banken, Sparkassen und allen Landeszentralbanken gebühren- und spesenfrei ab einem Mindestauftrag von 52 EUR erworben werden. Auf Antrag konnten sie gebührenfrei bei der Deutschen Finanzagentur verwaltet werden.

Es gabt zwei Arten von Bundesschatzbriefen: Typ A und Typ B. Typ A hatte eine Laufzeit von sechs Jahren, Typ B eine Laufzeit von sieben Jahren. Bei Typ A wurden die Zinsen jährlich nachträglich ausgezahlt, bei Typ B am Ende der Laufzeit auf einen Schlag. Die Rendite bei Typ B lag etwas höher als bei Typ A. Bei Typ B fielen die Steuern auf den Zinsertrag erst am Ende der Laufzeit an.

Bei Bundesschatzbriefen galten zuletzt (bei einem festgelegten Mindestauftrag von 52 EUR und einer Stückelung von 0,01 EUR) folgende Konditionen:

5. April 2011
(12 Uhr indikativ)
  
  
Typ A
(jährliche Zinszahlung)
    Typ B
(Zinssammlung)
Ausgabe 2011/05 2011/06
ISIN / WKN 111882 111883
Zinslauf ab 1. April 2011 1. April 2011
Laufzeit Nominalzins Rendite Rendite
1. Jahr 1,00 % 1,00 % 1,00 %
2. Jahr 1,50 % 1,25 % 1,25 %
3. Jahr 2,00 % 1,50 % 1,50 %
4. Jahr 2,75 % 1,80 % 1,81 %
5. Jahr 3,75 % 2,17 % 2,20 %
6. Jahr 4,50 % 2,53 % 2,58 %
7. Jahr (nur Typ B) 4,50 % - 2,85 %

Quelle: www.deutsche-finanzagentur.de

Bundeswertpapiere

Der Bund ist mit zwei unterschiedlichen Formen von Wertpapieren auf dem Markt: nichthandelbare, die kein Kursrisiko tragen und handelbare, die während der Laufzeit einem Kursänderungsrisiko unterliegen.

Bundeswertpapiere werden zum Nennwert zurückgezahlt und besitzen einen festen Nominalzins. Sie sind mündelsicher, deckungsstockfähig, lombard- und pensionsfähig. Bundeswertpapiere gelten als sichere Geldanlage, deren Kauf und Lagerung keine zusätzlichen Kosten verursachen. Da kein außergewöhnliches Risiko getragen wird, liegt die Rendite im unteren Bereich.

Je nach Art des Wertpapieres schwanken die Laufzeiten zwischen 1 Jahr (Finanzierungsschätze) und 30 Jahren (Bundesobligationen).

Börse

Die Börse ist der Handelsplatz für Wertpapiere aller Art, z.B. Aktien und Anleihen. Der Handel erfolgt über vereidigte Makler, die die Kurse für Wertpapiere, Devisen und Waren festlegen. Sie tun dies aufgrund der ihnen vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge, die sie hauptsächlich über die Banken erhalten.

Unterschieden wird zwischen Präsenzbörsen mit einem Ort, an dem sich die Händler treffen und während festgelegter Zeiten handeln und den Computerbörsen, bei denen der Handel im virtuellen Raum stattfindet. Rechtliche Grundlage für den Handel ist das Börsengesetz. Börsen unterliegen der Aufsicht der zuständigen Landesregierung. Träger der Börsen sind z.B. Industrie- und Handelskammern oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Träger der Frankfurter Börse ist die Deutsche Börse AG.

Als Besucher von Wertpapier-Börsen sind zugelassen

  • alle ins Handelsregister eingetragenen Einzelkaufleute;
  • persönlich haftende Gesellschafter von OHG oder KG;
  • gesetzliche Vertreter einer juristischen Person;
  • Kursmakler sowie
  • freie Makler.

Für den Handel von Papieren an der Börse ist eine Zulassung durch die Zulassungsstelle der Börse erforderlich.