Immobilienanlage
Der private Anleger in Deutschland investiert am häufigsten in selbst genutzte Wohnimmobilien. Eine solche privat genutzte Immobilie, die fremdfinanziert wird, verursacht einerseits Kosten in Höhe der
Zins-und Tilgungsleistung und im Laufe der Jahre Aufwendungen für den
Erhalt der Immobilie, spart andererseits
Mietzahlungen.
Investitionen im Immobilienbereich gelten als inflationssicher: Sind sie fremdfinanziert so geht mit dem Kaufkraftverlust auch eine Reduzierung des Darlehnswertes einher. Steuerliche Förderungen in Form von
Abschreibungsmöglichkeiten mindern die Höhe des eingesetzten Kapitals.
Für den Kapitalanleger gilt es jedoch zu bedenken, dass Verluste auch bei der Immobilienanlage keineswegs ausgeschlossen sind. Alternativ zum Direkterwerb kann in
geschlossene oder
offene Immobilienfonds investiert werden.
Immobilienfonds - geschlossen
Immobilienfonds investieren das Geld des Sondervermögens langfristig in Mietobjekte an ausgesuchten, dem
Fondsmanagement Rendite versprechenden Orten. Im Gegensatz zu
offenen Immobilienfonds gibt es bei
geschlossenen Immobilienfonds (engl.: closed-end fund) einen
bestimmten Platzierungszeitraum, innerhalb dessen investiert werden kann - danach wird der Fonds
geschlossen.
Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds erfolgt in der Regel in Form einer
Kommanditeinlage.
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Chancen und Risiken. Eine Rückgabe der Fondsanteile an die Fondsgesellschaft ist meist nicht möglich. Geschlossene Immobilienfonds werden angeboten, um ein spezielles Immobilienobjekt zu finanzieren.
In den letzten Jahren haben sich geschlossene Immobilienfonds aufgrund von Gesetzesänderungen vom Steuerstundungs- hin zum
Renditeobjekt entwickelt.
Immobilienfonds - offen
Immobilienfonds investieren das Geld des Sondervermögens langfristig in Mietobjekte an ausgesuchten, dem
Fondsmanagement Rendite versprechenden Orten.
Die Anteile an
offenen Immobilienfonds können wie bei
Aktien-,
Renten- oder
Geldmarktfonds im Normalfall börsentäglich ge- und verkauft werden.
Immobilienfonds haben meist einen
Ausgabeaufschlag bis zu ca. 5,5 %.
Bei der Ausschüttung ist für Privatanleger teilweise nicht der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine genaue Aufschlüsselung geben der Rechenschaftsbericht bzw. die Ausschüttungsbenachrichtigung der jeweiligen Fondsgesellschaft. Ausschüttungen international investierender offener Immobilienfonds fließen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen dem Anleger in Deutschland steuerfrei zu.
Bei offenen Immobilienfonds unterliegen die Erträge aus inländischen Mieteinnahmen der Abgeltungsteuer. Der bisher gültige Progressionsvorbehalt entfällt. Spekulationsgewinne aus Immobilien sind nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei, anderenfalls müssen die Erträge mit der Abgeltungsteuer von 25 % versteuert werden. Dies gilt jedoch ebenfalls nur für inländische Veräußerungsgewinne, ausländische Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.
Indexfonds
Im Gegensatz zu aktiv gemanagten Fonds bilden
Indexfonds einen Aktien- oder Rentenindex (z.B.
DAX, REX etc.) möglichst exakt nach. Folglich wird auf eine eigenständige
Anlagestrategie verzichtet, dadurch werden deutlich niedrigere Verwaltungskosten verursacht. Die Fonds-Performance schwankt in einer schmalen Bandbreite um die Entwicklung des Indexes.
Kunden, die an der Wertentwicklung eines Indexes partizipieren wollen, können alternativ
Indexzertifikate erwerben, die dem Erwerber gegenüber dem
Emittenten ein
Forderungsrecht auf Zahlung des Wertzuwachses verschaffen.
Indossament
Ein
Indossament ist eine schriftliche Übertragungserklärung. Sie wird meist auf die Rückseite ("in dosso" = ital. auf der Rückseite) eines
Wertpapiers gesetzt. Das Indossament ist aber auch auf der Vorderseite und einer Allonge (Verlängerungsstreifen bei Wechseln für Indossamente) zulässig. Ein
Blankoindossament auf einem Wechsel darf jedoch nur auf der Rückseite stehen.
Durch das Indossament kann der Inhaber (
Indossant) eines Wertpapiers das Eigentum und das Recht aus dem Papier auf den denjenigen, der im Indossament-Vermerk genannt wird (
Indossator) übertragen.
Inflationsrisiko
Unabhängig von der Anlageform besteht grundsätzlich das allgemeine wirtschaftliche
Risiko steigender Preise, die einer Geldentwertung entsprechen. Eine solche Geldentwertung in einem bestimmten Zeitraum wird in der
Inflationsrate ausgedrückt. Je länger die Laufzeit einer Anlage, desto höher ist das Risiko des Kaufkraftverlustes. Der Investor wird für die Übernahme dieses Risikos mit einer höheren
Rendite entschädigt.
Anlageprodukte mit einem festen Rückzahlungskurs sind vom
Inflationsrisiko besonders betroffen. Bei regelmäßigen Einzahlungen kann dieser Tatsache mit einer Dynamisierung des Beitrages entgegen gewirkt werden.
Unterschiedliche Inflationsraten in einzelnen Ländern schlagen sich im Wechselkurs der beteiligten Währungen nieder.
Inhaberaktien
Inhaberaktien sind eine gängige Form von
Aktien, bei denen derjenige die Rechte geltend machen kann, der das Papier vorlegt. Inhaberaktien sind im Gegensatz zu Namensaktien an den Märkten leicht übertragbar. Sie werden meistens in einem
Depot in der
Girosammelverwahrung verwaltet.
Innerer Wert
Der
innere Wert ist ein wichtiger Indikator für den Wert von
Aktien und
Optionen bzw. von Optionsscheinen. Entgegen dem Kurswert, in den auch Hoffnungen, Befürchtungen und Spekulationen einfließen, entspricht der "innere Wert" dem tatsächlichen
Substanzwert. Bei der Beurteilung von Aktien wird das Reinvermögen des Unternehmens (Kapital plus offene Reserven) zugrunde gelegt. Beim Handel mit Optionen bzw. Optionsscheinen stellt der "innere Wert" die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Kurs dar.
Insiderhandel
Die gesetzlichen Vorgaben zum
Verbot von Insidergeschäften wurden mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes im Oktober 2004 deutlich verschärft. Als rechtswidrigen
Insiderhandel bezeichnet man letztlich das Ausnutzen von
Insiderinformationen. Das bedeutet, dass nicht nur das Ausnutzen dieser Informationen durch eigenen Kauf bzw. Verkauf strafbar ist, sondern auch die Weitergabe solcher sensiblen Informationen bzw. die Abgabe von Handlungsempfehlungen an Dritte. Die Überwachung obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin).
Insiderregeln
Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte sowie andere leitende Mitarbeiter (z.B. auch die Chefsekretärin) von Aktiengesellschaften und Banken erhalten in der Regel frühzeitig Hinweise auf unmittelbar bevorstehende Ereignisse, die den Kurs einer
Aktie stark beeinflussen können. Mit diesem Wissensvorsprung gegenüber den anderen Marktteilnehmern (Insiderwissen) können die Betreffenden an der
Börse hohe Gewinne erzielen. Aus diesem Grunde ist Insidern der
Handel für eigene oder fremde Rechnung mit Insiderpapieren verboten. Insider-Tatsachen dürfen Dritten nicht unbefugt mitgeteilt werden.
Insurance-Banking
Insurance-Banking ist der Begriff für den Absatz von Bankprodukten durch Versicherungen, d.h. über Versicherungsmakler, Direktvertriebe oder Stammorganisationen. Umgekehrt bezeichnet der Begriff Bankassurance den Vertrieb von Versicherungsprodukten am Bankschalter.
Investmentfonds
Bei den
Investmentfonds gibt es zwei Hauptgruppen:
Rentenfonds und
Aktienfonds.
Rentenfonds investieren das Kapital in
festverzinslichen Wertpapieren. Haben diese Papiere eine Laufzeit von unter 12 Monaten, werden sie als
Geldmarktfondsbezeichnet.
Aktienfonds investieren dagegen in
Aktien unterschiedlicher Unternehmen. Je nach Art der Zusammenstellung gibt es Länderfonds, in denen Aktien eines Landes, Branchenfonds, in denen Aktien einer Branche, oder
Indexfonds, in denen Aktien gekauft werden, die einem Index entsprechen.
ISIN
Seit dem 22. April 2003 gelten auch in Deutschland die
International Security Identification Numbers (ISIN) für
Wertpapiere. Sie dienen der einfachen Identifizierbarkeit von Wertpapieren. Die ISIN sollten eigentlich die bereits 1955 eingeführten
Wertpapierkennnummern (WKN) ersetzen, aus praktischen und technischen Gründen werden die WKN aber parallel weiter verwendet. So erhalten neue Wertpapiere bei ihrer Zulassung heutzutage in der Regel sowohl eine ISIN als auch eine WKN.
Die ISIN ist zwölfstellig und besteht aus einem Ländercode (hierzulande: DE), einer neunstelligen nationalen Kennziffer und einer Prüfziffer. Für eine deutsche
Aktie könnte eine ISIN beispielsweise DE 000802200 5 lauten. Um den Übergang zu vereinfachen, wird die alte WKN in der Form in die neue ISIN überführt, dass ein DE vorgesetzt und linksbündig Nullen ergänzt werden. Somit lautete die WKN aus dem Beispiel 802200.