Zeichnung
Von einer
Zeichnung spricht man bei einem Kauf von
Wertpapieren, der nicht durch einen regulären Börsenauftrag erfolgen kann - zum Beispiel, weil eine
Aktie noch gar nicht am Markt ist. Dies ist zum Beispiel bei
Neuemissionen (Going Public, Börsengang) oder Umplatzierung (in ein anderes Börsensegment) der Fall.
Dadurch kann eine Zeichnung auch nicht umgehend ausgeführt werden. Der Anleger muss mithin abwarten, bis die
Zeichnungsperiode ("Zeichnungsfrist") abgelaufen ist. Erst dann erfährt er, ob und zu welchem Preis er die gezeichneten Papiere erhält.
Zeichnungsgewinn
Ein sogenannter
Zeichnungsgewinn kann bei der
Emission einer
Aktie in den Börsenhandel entstehen, also dann, wenn Anleger die Möglichkeit haben, ein Papier im Vorfeld der Börseneinführung zu zeichnen.
Im Rahmen eines Zuteilungsverfahrens erhält der Zeichner zum Börsengang eine gewisse Anzahl der gezeichneten Menge zu einem festgelegten Preis zugeteilt. Ein häufig genutztes Zuteilungsverfahren ist das
Bookbuilding-Verfahren.
Besteht nach Börseneinführung der Aktie weitere Nachfrage nach der Aktie, kann der Kurs im Börsenhandel weiter ansteigen. Von einer erfolgreichen Börseneinführung spricht man, wenn der Handelskurs dem festgelegten Zuteilungskurs entspricht oder darüber liegt. In diesem Fall ist die
positive Differenz zwischen Zuteilungspreis und Börsenkurs der Zeichnungsgewinn.
Zerobonds
Zerobonds bedeutet wörtlich: "Null-Anleihen" - daher werden Sie auch als (
Null-Kupon-Anleihen bezeichnet. Zerobonds sind
Schuldverschreibungen, für die keine Zinsen gezahlt werden. Vielmehr liegt die
Rendite für den Anleger in der Differenz zwischen dem Emissions- und dem Rückzahlungskurs. Das heißt, die "Verzinsung" wird gleichsam vom Emissionskurs abgezogen, der Anleger muss damit weniger Kapital einsetzen. Am Ende der Laufzeit erfolgt die Auszahlung des Nennwertes zu 100 %.
Soll die Anleihe zwischenzeitlich verkauft werden, ist in Zeiten steigender Zinsen mit Kursverlusten zu rechnen, da sich der Abschlag auf den Ausgabekurs und damit auf die Zinshöhe zum Zeitpunkt der
Emission bezieht. Da während der Laufzeit keine jährlichen Zinszahlungen erfolgen, hat die Anlage in Zerobonds darüber hinaus einen steuerstundenden Effekt.
Seit 1. Januar 2009 unterliegen die erzielten Erträge den Regelungen der
Abgeltungsteuer.
Zielfonds
Zielfonds, auch Target-Fonds genannt, verfügen über eine im Voraus festgelegte Laufzeit bzw. einen Termin z.B. das Renteneintrittsalter, zu dem über das angesammelte Vermögen verfügt werden soll. Am Anfang der Laufzeit wird deshalb das Kapital in risikoreichere Aktien investiert, um eine hohe Rendite zu erzielen und zum Fondsende hin, werden risikoärmere Anlagen gewählt, wie z.B. Staatsanleihen von bonitätsmäßig einwandfreien Staaten. Diese Strategie ermöglicht es, die Rendite zum Fondsende besser garantieren zu können.
Zins
Der Zins ist der Preis, der für die zeitweise Überlassung von Kapital zu entrichten ist.
Die Höhe des Zinses ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf dem jeweiligen Markt (bei Geld aus dem Zusammenspiel von Kreditangebot und Kreditnachfrage auf dem Kreditmarkt).
Bei dem überlassenen Kapital kann es sich um Sachmittel wie Wohnraum (Mietzins) handeln. Der häufigere Fall ist jedoch die Bereitstellung von Geld.
Zinseszinsen
Zinsen, die ein angelegtes Kapital abwirft, können diesem anschließend zugeschlagen werden. Sie werfen dann wiederum selbst Zinsen ab: die sogenannten
Zinseszinsen. Auf diese Weise wächst das angelegte Grundkapital mit steigender Geschwindigkeit an.
Zinsänderungsrisiko
Eines der zentralen Risiken einer Anlage in
festverzinslichen Wertpapieren ist das
Zinsänderungsrisiko. Täglich reagieren die Kapitalmärkte auf Schwankungen des Zinsniveaus durch Änderungen der Kurswerte der
Anleihen. Diese zukünftigen Veränderungen, die vom jeweiligen Marktzinsniveau abhängen, lassen sich in ihre Höhe nicht vorhersagen. Je deutlicher die Veränderung des Zinssatzes ist, umso größer sind die Auswirkungen auf den Kurs.
Anleger, die ihre Wertpapiere in jedem Fall bis zur Endfälligkeit halten möchten, sind von diesen Auswirkungen nicht betroffen. Kursverluste werden nur bei einer vorzeitigen Veräußerung des Titels realisiert.
Zwischengewinn
Der
Zwischengewinn stellt den
steuerpflichtigen anteiligen Ertrag eines Fonds seit der letzten Ertragsausschüttung dar. Der Anteilsinhaber eines
Fonds erhält in der Regel einmal jährlich eine
Ausschüttung der - zumeist ordentlichen - Erträge des Fonds, die dieser im Laufe des zurückliegenden Geschäftsjahres vereinnahmt hat. Da der Anleger die Ausschüttung nur einmal jährlich erhält, stellt er die zwischenzeitlich angefallenen Erträge beim
Verkauf der Fondsanteile dem Käufer, in aller Regel der Fondsgesellschaft, in Rechnung. Der Käufer von Fondsanteilen bezahlt den im
Anteilspreis enthaltenen Zwischengewinn mit und erhält am Ausschüttungstermin die Ausschüttung für die gesamte Periode. Der Zwischengewinn ist also im Anteilspreis enthalten.
Ein steuerlich anerkannter Fonds, ein sogenannter transparenter Fonds, veröffentlicht täglich den aktuellen Zwischengewinn im Anteilspreis.
Der vereinnahmte Zwischengewinn unterliegt beim Verkauf der
Kapitalertragsteuer sowie der Einkommensteuer nach § 20 EStG. Der zum Jahresende bezahlte Zwischengewinn kann als negative Einnahme aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.