Einbruchdiebstahlversicherung
Schäden an versicherten Sachen aufgrund von Einbruchdiebstahl sind durch die Einbruchdiebstahlversicherung versichert. In der Praxis ist die Einbruchdiebstahlversicherung Teil der verbundenen
Hausratversicherung und anderer gebündelter Versicherungen wie der
Geschäftsinventarversicherung.
In der Einbruchdiebstahlversicherung leistet der Versicherer Ersatz für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf Transportwegen oder Vandalismus nach einem Einbruch abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen. Die
Versicherungsgesellschaft leistet Entschädigung bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus bzw. dem Versuch eines Einbruchdiebstahls für:
- abhanden gekommene Sachen;
- zerstörte oder beschädigte Sachen;
- Schadenminderungs- und -abwehrkosten.
Nicht versichert sind Schäden aufgrund:
- einfachem Diebstahl;
- Schäden durch im Haushalt lebende Personen;
- Schäden durch Brand, Explosion oder Leitungswasser infolge eines Einbruchs;
- Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers.
Bei einer für einen Betrieb abgeschlossenen Einbruchdiebstahlversicherung sind regelmäßig Bargeld, Schmuck, Muster und Modelle, Automaten mit Geldeinwurf und Kassen ausgeschlossen. Bei größeren Warenbeständen ist eine
Bruchteilversicherung möglich.
Eintrittsalter
Alter, in dem der
Versicherungsnehmer den
Versicherungsvertrag begründet („in den Vertrag eintritt“). Das Eintrittsalter spielt in der Lebensversicherung eine sehr wichtige Rolle, da von diesem die Sterbewahrscheinlichkeit gemäß der
Sterbetafel und damit auch der versicherungsmathematisch ermittelte Beitrag („
Prämie“) abhängen.
Es gibt verschiedene Methoden für die Ermittlung des Eintrittsalters. Die gängigste Berechnungsart verwendet das Alter, das an dem Geburtstag erreicht ist oder wird, der dem Beginn der Versicherung am nächsten liegt. Nach dieser Methode erhöht sich das Eintrittsalter sechs Monate nach einem Geburtstag um ein rechnerisches Jahr.
Beispiel:Geburtsdatum 24.07.1979
Beginn 01.08.2013 = Eintrittsalter 33
Beginn 01.02.2014 = Eintrittsalter 34
Beginn 01.08.2014 = Eintrittsalter 35
Bei einer anderen Berechnungsmethode wird vom Jahr des Beginns der Versicherung das Geburtsjahr des Versicherten abgezogen.
Beispiel:
| Beginn |
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01.08.2014 |
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2014 |
| Geburtsdatum |
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24.07.1980 |
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- 1980 |
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| Eintrittsalter |
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= 34 |
Diese Methode wird vor allem bei Gruppenverträgen verwendet. Daneben gibt es auch Anbieter, die das tatsächliche Lebensalter verwenden.
Elektronische Versicherungsbestätigung
Im März 2008 wurde in der
Kraftfahrzeugversicherung die
elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Sie hat die frühere
Doppelkarte endgültig abgelöst. Die
Versicherungsnehmer erhalten von ihrer
Versicherungsgesellschaft einen siebenstellige VB-Nummer, die dann von der Zulassungsbehörde in die zentrale Datenbank eingegeben wird. Damit soll der Zeitaufwand bei der Bearbeitung für die Behörde und die Versicherer reduziert werden.
Entschädigungsgrenzen - Hausratversicherung
Ersetzt wird stets der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen bis zur Höhe der
Versicherungssumme. Der
Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen. Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung ersetzt. Entschädigungshöchstgrenze ist die vereinbarte Versicherungssumme.
Versicherte Kosten wie z. B. Aufräum- oder Hotelkosten werden jedoch bis zu 10 % über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Daneben gibt es für bestimmte Sachen Entschädigungshöchstgrenzen. Das betrifft die nachfolgenden Wertsachen, sofern sie sich außerhalb eines Stahlschrankes von mindestens 200 kg Gewicht befinden:
- Bargeld bis 1.000 EUR;
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis 3.000 EUR;
- Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin bis zu einem Wert von 20.000 EUR.
Werden diese Wertsachen in einem
vorschriftsmäßigen Stahlschrank aufbewahrt, entfallen diese Entschädigungsgrenzen. Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Unter Umständen ist für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine gesonderte
Valorenversicherung sinnvoll.
Entstehung von Versorgungslücken
Die einzahlenden Generationen müssen damit rechnen, dass sie durchschnittlich weniger Rente aus der Rentenversicherung beziehen werden. Ursache hierfür ist u.a., dass sich das Erwerbsleben der jüngeren Generationen anders gestaltet als noch das der heutigen Rentner. Durch längere Studien- und Ausbildungszeiten wird erst spät mit der Einzahlung in die Rentenversicherung begonnen. Zudem treten vermehrt Zeiten auf, in denen z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit kein Durchschnittseinkommen erreicht wird oder aufgrund einer Phase der Selbstständigkeit keine Beiträge entrichtet werden. All das führt dazu, dass im Durchschnitt weniger Beiträge erreicht werden, die für die Berechnung der eigenen Rentenhöhe zugrunde gelegt werden können. Für die Jüngeren bedeutet dies, dass bei Erreichen des eigenen Ruhestands in der Regel eine verhältnismäßig große Differenz zwischen dem erreichten Lebensstandard und der zu erwartenden Rente, also eine
Versorgungslücke, besteht.
Hinweis:Ausgangsbasis für die Berechnung einer durchschnittlichen Rente ist der sogenannte „
Eckrentner“. Dieser hat 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und immer durchschnittlich verdient (siehe auch
Gesetzliche Rentenversicherung - Entgeltpunkte).
Viele Arbeitnehmer erreichen diese Zeiten nicht und treten außerdem früher in die Rente ein. Das bedeutet für viele Menschen eine Rentenhöhe, die um einiges unter der heutigen errechneten "Durchschnittsrente" von 1.266,30 EUR (West) bzw. 1.158,30 EUR (Ost) liegt
(1) .
Anmerkung 1:
Stand: 01.07.2013
Erlebensfall
Erreichen eines vertraglich vereinbarten Alters oder Datums durch die versicherte Person einer
Lebensversicherung, das einen Anspruch auf die Erlebensfallleistung begründet.
Die Erlebensfallleistung ist die im Lebensversicherungsvertrag vereinbarte
Versicherungssumme zzgl. der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse. Die in der Praxis oftmals auch als "
Ablaufleistung" bezeichnete Erlebensfallleistung gibt es streng genommen nur in der
Kapitallebens- und
privaten Rentenversicherung.
Folgende Kriterien sollten die Höhe der Erlebensfallleistung bestimmen:
- Altersversorgung: Welche Versorgungslücke besteht zwischen dem Bedarf im Alter und den erworbenen und betrieblichen und gesetzlichen Ansprüchen?
- Anschaffungen: Wie hoch ist der finanzielle Bedarf für geplante Anschaffungen?
- Geldanlage: Ist die Anlage in einer Lebensversicherung günstiger als in anderen vergleichbar sicheren Geldanlagen?
- Kredit-/Hypothekentilgung: Wie hoch ist die zu tilgende Summe?
- Steuerliche Fragen: Ist ein Abzug der Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen noch möglich?
Erstbeitrag
Bei Versicherungsbeginn ist der erste Beitrag (Erstprämie) innerhalb von 14 Tagen fällig, nachdem dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein übersandt wurde.Wenn die Prämie zuletzt vom Versicherer eingezogen wurde, muss er gemäß § 33 VVG den
Versicherungsnehmer erst schriftlich zur Zahlung auffordern.