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Versicherungslexikon D

Schluss mit dem Versicherungs-Chinesisch!

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Wissen von A bis Z

Versicherungsbegriffe mit D

4 Begriffe

Deckungssumme

Maximale Entschädigungssumme bei einem Versicherungsfall. Der Begriff "Deckungssumme" bedeutet, dass im Schadenfall nicht automatisch die maximale Summe, sondern nur die Höhe des konkreten Schadens "gedeckt" wird.

Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schaden zur Verfügung: Die Gesamtleistung der Gesellschaft für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode ist i. d. R. auf das Doppelte der Deckungssumme für einen Schaden begrenzt (sog. Maximierung).

Dienstreiseunfallversicherung

Besondere Form der privaten Unfallversicherung. Die Dienstreiseunfallversicherung wird vom Arbeitgeber für Mitarbeiter für die Zeit berufsbedingter Auslandsaufenthalte oder für gefährliche Montagearbeiten abgeschlossen, die nicht durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind.

Für dienstliche Verrichtungen im Ausland kann die Dienstreiseunfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere dann sein, wenn während der Dienstreise auch für nicht berufliche bedingte Unfälle Versicherungsschutz bestehen soll.

Direktversicherung

Der Begriff der Direktversicherung bezieht sich auf zwei verschiedene Sachverhalte.

Erstens bezeichnet man den Abschluss eines Versicherungsvertrages "direkt" beim Versicherungsunternehmen als Direktversicherung (häufig direkt online über das Internet). In der Regel handelt es sich hierbei um Sachversicherungen wie z. B. Kfz-Versicherungen.

Zweitens versteht man unter dem Begriff Direktversicherung eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber über einen Versicherungsvermittler auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt. Direktversicherungen sind die verbreitetste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dabei fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Arbeitnehmer als versicherte Person und Bezugsberechtigter, wobei das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich sein kann. Im Versicherungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die Leistung direkt an den Arbeitnehmer oder die Hinterbliebenen aus.

Die Direktversicherung kann voll arbeitgeberfinanziert ("echte Direktversicherung"), voll arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt ("Gehaltsumwandlung") oder eine Mischform sein.

Eine Direktversicherung ist zwar nicht an eine Mindestlaufzeit gebunden, sollte aber bei Verträgen in Form einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht aus steuerlichen Gründen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht unterschreiten. Als Direktversicherungen sind folgende Versicherungsformen möglich:


Scheidet der Arbeitnehmer kurze Zeit nach Vertragsabschluss aus dem Unternehmen aus, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Änderung des Bezugsrechtes entziehen. Mit dem Widerruf des Bezugsrechtes verliert der Arbeitnehmer alle Ansprüche. Allerdings gibt es Regelungen zur Unverfallbarkeit einer Direktversicherung. So besteht z. B. im Fall der Gehaltsumwandlung eine sofortige Unverfallbarkeit, wobei sich die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die tatsächlich erworbenen Anwartschaften beschränken.

Doppelversicherung

Wird eine Sache gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen den tatsächlichen Versicherungswert, liegt eine sogenannte Doppelversicherung vor. Im Versicherungsfall haften die beteiligten Gesellschaften gesamtschuldnerisch, doch darf die Entschädigungssumme die tatsächliche Schadenssumme nicht übersteigen.

Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung wie z. B. zwei bestehenden Haftpflicht- und Hausratversicherungen der Partner nach einer Heirat, kann der Versicherungsvertrag mit der kürzeren Vertragslaufzeit problemlos gekündigt werden.

Eine Doppelversicherung, die in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurde, begründet die Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaften.