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Versicherungslexikon O

Schluss mit dem Versicherungs-Chinesisch!

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Wissen von A bis Z

Versicherungsbegriffe mit O

1 Begriffe

Obliegenheiten

Pflichten des Versicherungsnehmers zur Befolgung bestimmter Regeln. So ist der Versicherungsnehmer verpflichtet zur

  • vorvertraglichen Anzeigepflicht;
  • Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung);
  • Schadenabwendungs- und -minderungspflicht;
  • Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht.

Neben diesen gesetzlichen Obliegenheiten gemäß VVG gibt es z. B. in der privaten Krankenversicherung weitere Obliegenheiten wie

  • Anzeige von Krankenhausbehandlungen innerhalb von zehn Tagen nach Beginn;
  • Erteilung von Auskünften, die zur Feststellung der Leistungspflicht und ihres Umfanges notwendig sind;
  • Untersuchung durch einen von der Gesellschaft beauftragten Arzt auf Verlangen;
  • unverzügliche Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit sowie Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Die Kenntnis der Obliegenheiten ist deshalb so wichtig, da eine nachgewiesene Verletzung der Obliegenheitspflichten die Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft begründet.