Lebensversicherung
Sammelbezeichnung für Versicherungen, bei der das Risiko des Verlustes des Lebens (daher "Lebensversicherung"), d. h. der Tod der versicherten Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer ebenfalls im Versicherungsvertrag festgelegten
Versicherungssumme versichert wird. Im Versicherungsfall wird die Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Ist keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass der versicherten Person.
Grundsätzlich ist auch der
Selbstmord versichert, doch gibt es hier einige Einschränkungen.
Lebensversicherungen werden in verschiedenen Formen angeboten:
- Kapitallebensversicherung: Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall der versicherten Person. Hierbei wird ein Kapital gebildet;
- Fondsgebundene Lebensversicherung: Wie die Kapitallebensversicherung, aber mit anderen Anlagegrundsätzen (Anlage in Investmentfonds). Auch hier wird ein Kapital gebildet;
- Risikolebensversicherung: Versicherung nur auf den Todesfall der versicherten Person. Es findet keine Kapitalbildung statt.
Daneben gibt es Sonderformen wie die
Britische Lebensversicherung oder die Fremdwährungspolice. Eine weitere Form ist die
Direktversicherung im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung.
Lebensversicherungen sind auch nach dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 immer noch steuerlich privilegiert, denn Ablaufleistungen aus Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen unterliegen nur zu 50 % der Einkommensteuer, wenn ihre Laufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und der Versicherte 60 Jahre und älter ist. Beiträge zu Risikoversicherungen können darüber hinaus im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Lehrerhaftpflichtversicherung
Besondere Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer, die Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht über Minderjährige absichert. Versichert sind auch Haftungsansprüche des Schulträgers bei fahrlässiger Beschädigung von Inventar und Schulmaterial. Ferner kann der Verlust von Schlüsseln mitversichert werden, die der Lehrer von der Schule erhält.
Leitungswasserversicherung
Schäden an versicherten Sachen aufgrund bestimmungswidrigem Austrittes von Leitungswasser sichert die Leitungswasserversicherung ab. Ihr liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 87) zugrunde. In der Praxis ist die
Leitungswasserversicherung oftmals Bestandteil der
Betriebsunterbrechungs-,
Hausrat- und
Wohngebäudeversicherung.
Die Leitungswasserversicherung versichert Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus festverlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung entstehen. Versichert sind auch die damit verbundenen Einrichtungen, wenn Badewannen, Waschbecken, Spül- und Waschmaschinen, Spülklosetts, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Wassermesser, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen zerstört oder beschädigt werden. Hierunter fallen auch Schläuche und Kunststoffrohre.
Ferner sind auch Schäden aufgrund von Frosteinwirkung sowie andere Bruchschäden an diesen Sachen, entstehende Kosten der Nebenarbeiten versichert - wie z. B. Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und Bruchschäden an den Zu- und Ableitungen. Dies gilt mit Einschränkung auch außerhalb des versicherten Gebäudes, jedoch nur an den Zuleitungen der Wasserversorgung und den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung auf dem Versicherungsgrundstück.
Nicht versichert sind Schäden aufgrund von:
- Grundwasser;
- Hochwasser- oder Witterungsniederschlag (Regen) oder durch diese Ereignisse hervorgerufener Rückstau;
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Stehendes oder fließendes sonstiges Wasser;
- Wasser aus Sprinkleranlagen oder Düsen von Berieselungsanlagen.