Mehrfache Versicherung
Ist eine Sache bei mehreren Versicherern gegen dasselbe Risiko versichert, liegt eine mehrfache Versicherung vor. Diese sind zwar grundsätzlich erlaubt, doch besteht die Gefahr der finanziellen Überlastung des
Versicherungsnehmers wie z. B. bei mehrfach abgeschlossenen
Lebens- und
Unfallversicherungen auf dieselbe Person.
Mitversicherung
Möglichkeit für
Versicherungsgesellschaften, große Risiken zu vermeiden. Mehrere Versicherungsgesellschaften sind an einem
Versicherungsvertrag einverständlich mit einer Quote oder Versicherungssumme beteiligt (Beteiligungsgeschäft). Jedes beteiligte Unternehmen erhält einen anteiligen Beitrag und haftet entsprechend. In der Mitversicherung ist i. d. R. eine Versicherungsgesellschaft federführend.
Musikinstrumentenversicherung
Besondere Form der Transportversicherung, die Musikinstrumente aller Art sowie deren Zubehör gegen Schäden durch Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Veruntreuung, Unterschlagung, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand und andere Elementarereignisse absichert. Besondere Bedingungen gelten für elektrische oder elektronische Übertragungs-, Verstärker- und sonstige Geräte.