Einbruch beim Optiker – Keiner hat etwas gesehenHerr Ziegert hat sein Optikerladenlokal in einer vielbesuchten Regensburger Einkaufsstraße. In der Nacht haben sich Unbekannte Zugang zu seinem Ladenlokal verschafft und die Kassen aufgebrochen. Wahrscheinlich verärgert darüber, dass die Kassen leer waren, haben die Einbrecher im Laden regelrecht gewütet. Die meisten der filigranen Brillengestelle sind irreparabel zerstört. Mit Spraydosen wurden zudem die Wände beschmiert und sämtliche Sonnenbrillen gestohlen.
Für die Zeit der Renovierung muss Herr Ziegert seinen Laden schließen und Kunden gehen zur Konkurrenz. Zum Glück ist Herr Ziegert gut versichert. Seine Betriebsunterbrechung kommt für den entgangenen Gewinn auf.
Stürmische ZeitenDer schwere Herbststurm hat das Dach des Rohmaterial- und Fertigwarenlagers der Firma Pill abgedeckt. Der eingetretene Regen vernichtete fertige Waren und Vorräte. Der Betrieb steht bis auf weiteres still, aber Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Den Ausfall der Waren und Vorräte trägt die
Inhaltsversicherung, die Instandsetzungen am Gebäude übernimmt die
Gebäudeversicherung. Dank der Betriebsunterbrechungsversicherung wird der Stillstand kompensiert und der ansonsten drohende Bankrott der Firma kann abgewendet werden.
Ein Brand im Teilbereich und seine Auswirkungen Die Firma Zinsmeister aus der Oberpfalz ist auf Metallveredelung spezialisiert und nimmt unter anderem auch die Endmontage vor. Ein Brand in der Lackiererei hat Auswirkungen auf die vorgelagerte Schweißerei, aber auch auf die nachgelagerte Endmontage.
Damit der Betrieb nicht vollends zum Erliegen kommt, werden kurzfristig Ausweichmöglichkeiten zum Lackieren gesucht. Die Mehrkosten für den Transport zwischen den Standorten, aber auch die Mietkosten für die neue Produktionsstätte und auch der entgangene Gewinn werden übernommen.
Je nach Ihrem individuellen Bedarf lässt sich auch der Versicherungsschutz passgenau an Ihrem Betrieb ausrichten:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
- Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall
- Vorsatz
- Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Kernenergie oder radioaktive Strahlung
Kann bei Bedarf mit versichert werden:
- Sengschäden
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
In der Regel werden der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Schadens ersetzt (= Haftzeit). Auf Wunsch kann auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.