Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.
Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden:
- Invaliditätsleistung
- Unfallrente
- Krankenhaustagegeld
- Todesfallleistung
- Bergungskosten
- etc.
- Für Arbeitgeber sind die Beiträge einer betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben*
- Für Arbeitnehmer richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist oder nicht*
Ohne DirektanspruchDie laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind auch erst mal nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Mit DirektanspruchDie laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.
Ausnahme ist die Unfallrente: Sie ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
*Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne können wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater herstellen.