Die Unfallversicherung bietet Schutz 24/7, weltweit
Es liegt leider in der Natur des Unfalls, dass vor diesem niemand sicher ist. Natürlich können Sie versuchen, ein möglichst risikoarmes Leben zu führen, aber ist das wirklich realistisch?
Unfälle passieren, statistisch gesehen zu 70 % in der Freizeit und zu 30 % im Beruf. Für diesen Fall sollten Sie vorbereitet sein. Denn auch wenn viele Unfälle glimpflich ausgehen, so sind Sie dann, wenn es wirklich einmal krachen sollte, mit der richtigen Unfallversicherung vorsorglich abgesichert.
Was viele nicht wissen: Eine gesetzliche Unfallversicherung gibt es in der Regel gar nicht und in den wenigen Ausnahmefällen, in denen sie greift, reicht sie nicht aus.
Da schon wenige Unfallsekunden ausreichen, um Ihr gesamtes Leben zu verändern und Sie sonst gegen entstehende Folgen ungeschützt sind, sollten Sie handeln.
Die VWA GmbH bietet Ihnen eine große Auswahl an Tarifen, die individuell auf Ihren Bedarf und Ansprüche abgestimmt werden können. So wird unter anderem sichergestellt, dass Sie, je schwerer der Unfall ist, Sie eine überproportional höhere Gesamtleistung erhalten. Auch können die Folgen von Eigenbewegung (z.B. durch ungeschickte Bewegung erleidet ein Tennisspieler einen Bänderriss) eingeschlossen werden. Die Vergabe des
VWA-Gütesiegels bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit. Denn hiermit zeichnen wir durch uns geprüfte Produkte aus, die hochwertigen Versicherungsschutz bei gleichzeitig attraktiven Beiträgen bieten.
Schadenbeispiele Unfallversicherung
Kurz die Dachrinne säubern – ein Leben lang im Rollstuhl!
Nur kurz wollte der Familienvater die Dachrinne vom Herbstlaub befreien. Schnell war die Leiter an der Hauswand angelegt und er selbst die Stufen hinaufgestiegen. Während des Arbeitens verlor er das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Dabei landete er so unglücklich auf dem Steinboden, dass er sich schwerste Verletzungen an beiden Handgelenken und leider auch am Rückenmark zuzog. Er ist seit diesem Tag vom Becken abwärts gelähmt und sitzt fortan im Rollstuhl. Aus der Unfallversicherung erhielt er 230.000 € Einmalzahlung sowie eine monatliche Unfallrente von 1.200 €.
Wenn Kinder auf Bäume klettern
Der alte Baum in Omas Garten war schon immer toll zum Klettern. Diesmal hat die Kletteraktion der Enkel aber ein sehr jähes Ende genommen. Anton ist auf halber Höhe abgerutscht und beim Fallen hat ein Ast sein Auge derart verletzt, dass der Kleine auf dem linken Auge nicht mehr sehen kann. Die Tränen fließen und die Folgeschäden sind leider ernsthaft schlimm. Auch die sofortige Operation beim Augenspezialisten kann Anton nicht helfen – die Verletzung ist irreparabel und er erblindet. Zwar kann auch die Unfallversicherung die Sehkraft nicht wiederherstellen. Sie zahlt aber eine Entschädigung von 120.000 € und übernimmt sämtliche Kosten der kosmetischen Operation.
Aber ich war doch angeschnallt!
Als Lena auf dem Beifahrersitz des neuen Autos ihrer Freundin Platz nimmt und die beiden auf die Autobahn auffahren, ist die Freude groß. Erst vor wenigen Wochen wurde der Führerschein bestanden und der blitzende Kleinwagen ist der ganze Stolz. Gerade noch auf die Überholspur gewechselt, geht alles ganz schnell. Ein großer PKW gerät ins Schleudern, er touchiert das Auto der beiden Mädchen und drückt sie gegen die Leitplanke. Durch die Wucht schert der Kleinwagen aus und überschlägt sich mehrfach. Lena, die wie die Fahrerin angeschnallt ist, wird vom Airbag zurückgeworfen. Im Krankenhaus wachen zum Glück beide Mädchen wieder auf. Allerdings trägt Lena ein schweres Leiden im Schulterbereich davon, welches durch eine Operation nicht gänzlich behoben werden kann. Sie wird nun ihr ganzes Leben lang latent durch die Verletzung beeinträchtigt werden, unter Rücken- und Kopfschmerzen leiden und mit Konzentrationsschwierigkeiten zu kämpfen haben. Ihre Eltern haben zu Lenas Geburt eine Unfallversicherung abgeschlossen. Neben einem Einmalbeitrag in Höhe von 48.000 € erhält Lena zusätzlich monatlich 500 € Unfallrente.
Was ist versichert
- Versichert sind die finanziellen Folgen, wenn Ihr Körper plötzlich durch eine von außen auf Ihren Körper einwirkende Kraft dauerhaft geschädigt wird.
Der VWA bietet nur Lösungskonzepte an, die Sie weltweit täglich 24 Stunden und 365 Tage im Jahr schützen, auch während der Arbeitszeit. Auch die Folgen durch Eigenbewegung sind auf Wunsch versicherbar.
Welche Leistungen können versichert werden
- Invaliditätsleistung:
Sie bestimmen die Höhe der Kapitalzahlung die in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität gezahlt werden soll
- Unfallrente:
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad können Sie die Zahlung einer monatlichen Rente bestimmen
- Todesfallleistung:
Tritt innerhalb eines Jahres infolge eines Unfalls der Tod der versicherten Person ein, so wird den Verbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt
- Krankenhaustagegeld:
Hierbei handelt es sich um die Auszahlung eines Tagesgeldes dass für die einzelnen Tage im Krankenhaus
- noch weitere Einschlüsse sind möglich
Was ist nicht versichert
- Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
- Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle (kann je nach Gesellschaft und Tarif aber mit eingeschlossen werden)
- Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
- Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
- Vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert