Die Produkthaftpflichtversicherung ist für alle wichtig, die Produkte herstellen und/oder vertreiben. Dabei ist darauf zu achten, dass Sie auch dann für ein Produkt verantwortlich gemacht werden können, wenn Sie dieses selber gar nicht hergestellt haben, sondern nur weiterverarbeitet und unter Ihrem Namen weiter veräußert haben. Gerade in Fällen, in denen der eigentliche Hersteller von Produkten nicht mehr ermittelt werden kann, weil diese z.B. über das Ausland oder den Großhandel erworben wurden, bietet diese Versicherung kostengünstig Versicherungsschutz.
Bei der Produkthaftpflichtversicherung wird zwischen der konventionellen und der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung unterschieden.
Konventionelle Produkthaftpflicht:
- Schutz, wenn eine Person oder eine Sache durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird
- Resultiert daraus zudem noch ein Vermögensschaden, so ist auch dieser abgesichert
- Die konventionelle Produkthaftpflicht wird in der Regel standardmäßig mit angeboten
Erweiterte Produkthaftpflicht:
- Wichtig, wenn Ihre Produkte keine Endprodukte sind, sondern selbst weiterverarbeitet oder auch in anderen Produkten eingesetzt werden
- Hierüber ist auch der „echte Vermögensschaden“ – ein rein finanzieller Schaden – abgesichert (z.B.: Von Ihnen hergestellte Fahrzeugteile werden in großer Stückzahl in Fahrzeugen verbaut. Leider sind einige der gelieferten Teile fehlerhaft. Nun fallen unter anderem für die Überprüfung, bei welchen Kfz fehlerhafte Teile verbaut wurden, aber auch für den Austausch der Teile Kosten an. Diese Kosten sind unter anderem von der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung gedeckt.
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in Abzug gebracht.