Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Dagegen gibt’s ein Heilmittel

Seien Sie vorbereitet: mit einer Berufs­unfähigkeits­vorsorge, die ausdrücklich Ihrem Beruf als Arzt Rechnung trägt

Zwar zahlen Sie als Arzt in der Regel automatisch in eines der Versorgungswerke für Ärzte ein und können darüber im Falle der Erwerbsunfähigkeit auch eine Leistung beziehen. Was aber viele Mediziner nicht wissen ist, dass für eine solche Leistung je nach Versorgungswerk unterschiedliche Voraussetzungen und Vorgaben erfüllt werden müssen. Diese Voraussetzungen können von einer Einstellung der gesamten ärztlichen Tätigkeit bis hin zu einer Rückgabe der Zulassung gehen. Häufig kommt es daher vor, dass Mediziner einen solchen Schritt nur in den äußersten Notfällen gehen und stattdessen auf eine private Absicherung setzen.
Die  Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist daher auch für Mediziner eine der sinnvollsten und wichtigsten Absicherungen, die es gibt. Sie erhält Ihnen Ihren Lebensstandard auch dann, wenn es für Sie unmöglich geworden ist, selber zu arbeiten.
Der Markt an BU-Anbietern ist groß und die Tariflandschaft unübersichtlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit der VWA GmbH einen Partner an Ihrer Seite haben, der sich hier bestens auskennt und Sie mit marktvergleichender Kompetenz unabhängig berät, individuell angepasst an Ihre Lebenssituation und Ihre spezielle Tätigkeit als Mediziner.

Schadenbeispiele Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte

Allergie mit gravierenden Folgen
Gynäkologin Dr. Coersi arbeitet in eigener Praxis. An zwei Tagen pro Woche führt sie zudem Eingriffe in der örtlichen Klinik durch und hat dort regelmäßig mehrere Belegbetten. Seit Kurzem klagt Sie, wenn Sie die Einmalhandschuhe benutzt, über starken Juckreiz. Nun bilden sich seit Neuestem Quaddeln an ihren Händen. Der Besuch bei einer Kollegin bringt die frustrierende Bestätigung: Sie hat eine Allergie gegen Latex entwickelt. Die einzige helfende Therapie ist, den Kontakt mit Latex zu vermeiden. Da Sie aber für Ihre tägliche Arbeit als Gynäkologin auf die Handschuhe angewiesen ist, wird sie Ihren Beruf nicht weiter praktizieren können.

Infizieren? Das passiert mir nicht!
Das ihm so etwas widerfährt hätte Dr. Hiff nicht für möglich gehalten, aber nun ist es doch passiert.
Durch eine dumme Unachtsamkeit hat er sich während einer OP mit dem Skalpell geschnitten und mit Hepatitis C infiziert. Die Auflagen des Krankenhauses sind eindeutig und auch die behördlichen Auflagen lassen keinen Verhandlungsspielraum. Ein vollständiges Tätigkeitsverbot wird ausgesprochen. Glücklicherweise enthält sein BU-Vertrag die unter anderem für Mediziner so wichtige Infektionsklausel. Dank dieser Klausel erkennt die Versicherungsgesellschaft die sofortige Berufsunfähigkeit von Herrn Dr. Hiff an und zahlt fortan die versicherte BU-Rente in Höhe von 3.400 € p.M.
 
Eine Fahrradtour im Urlaub mit gravierenden Auswirkungen
Chirurg Dr. Celecko ist zum Sommerurlaub mit seiner Familie an die Nordsee gereist, dort unternehmen Sie ausgedehnte Fahrradtouren. Als die Familie am Nachmittag die asphaltierte Uferpromenade als Ziel der Tagestour anvisiert, legen sich zum Endspurt alle noch mal mächtig ins Zeug. Dr. Celecko überquert als erster die imaginäre Ziellinie und dreht sich zu seiner Tochter um, als das Unglück passiert. Er übersieht eine Bodenmarkierung und stürzt. Um seinen Kopf zu schützen nimmt er die Hände vors Gesicht. Zwar gelingt ihm dies, doch beide Handgelenke und Fingerknochen halten dem Schwung nicht stand und brechen mehrfach. Der Urlaub ist gelaufen und darüber hinaus auch die Karriere von Dr. Celecko. Denn wie sich herausstellt, wurde die rechte Hand so schwer beschädigt, dass ihre Beweglichkeit dauerhaft stark eingeschränkt ist. Seinen Beruf als Chirurg, in dem er auf die Funktionsfähigkeit seiner Finger zwingend angewiesen ist, wird er künftig nicht mehr ausüben können.

Was ist versichert

Als versicherter Arzt erhalten Sie dann eine Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Dies bedeutet, dass Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall Ihren Beruf so, wie Sie ihn bisher ausüben, künftig zu mindestens 50 % nicht mehr werden ausüben können.

Welche Gefahren sind versichert

  • Körperliche Erkrankungen
  • Körperverletzung (auch Unfälle)
  • Kräfteverfall

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor

Die versicherte Person muss ärztlich nachweisen, dass sie über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen nicht in der Lage ist, ihren eigentlichen Beruf oder eine entsprechende Tätigkeit auszuüben.
Grund hierfür muss eine Krankheit, Körperverletzung oder ein Kräfteverfall sein.

Was ist nicht versichert

  • Vorsatz: Infiziert sich der Arzt z.B. bewusst mit Hepatitis, um die Auszahlung seiner BU herbeizuführen, ist das ein Versicherungsbetrug
  • Für eine Auszahlung muss die Berufsunfähigkeit in der Regel bei 50 % und mehr liegen
  • Schäden durch Terror- und Kriegsereignisse
  • Sofern bei Vertragsabschluss bereits Erkrankungen vorliegen, muss ein Risikozuschlag mitbedacht werden. In Ausnahmefällen schließt eine Vorerkrankung den Versicherungsschutz gänzlich aus

Was wird gezahlt

Gezahlt wird die vertraglich festgelegte BU-Rente

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert


Ein Angebot der

VWA - Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

BU Angebot anfordern

Kurzübersicht Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte

  • Ein Muss (!) für jeden Mediziner, unabhängig davon ob angestellt oder niedergelassen!
  • Greift dann, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können
  • Sichert Ihre Existenz

VWA GütesiegelIhre Vorteile durch den VWA

  • Abdeckung des Gesamtmarktes und professionelle Vergleiche aller aktuellen und Alt-Tarife
  • Transparente und nachvollziehbare Aufbereitung der Versicherungs­vergleiche
  • Spezielle Tarife für Mediziner
  • Kompetente und unabhängige Beratung durch Spezialisten und Berücksichtigung von Ihren individuellen Risikoausprägungen je nach Person, ausge­übtem Beruf und Fachbereich
  • Beitragsvorteile dank vielfältiger Rahmen­vereinbarungen

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Lassen Sie sich von uns persönlich und individuell beraten. Für Sie und Ihre Themen engagieren wir uns gerne und finden so die optimale Lösung für Ihre Anliegen.

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Ihre Versicherungen werden von unseren Fachleuten umfangreich analysiert und Sie erhalten schriftlich Vorschläge zur Optimierung bei Leistung und Beitrag. Natürlich kostenlos, für: Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

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