Nicht versichert ist:*
- Vorsatz
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
Glasbruch, ein Sonderfall:Verursachen Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses an den gemieteten Räumen einen Schaden Mietsachschaden, so ist dies in den meisten vom VWA geprüften Tarifen automatisch mitversichert. Anders kann es aber sein, wenn Sie einen Schaden verursachen, für den Sie eine separate Versicherung abschließen können, wie z.B. bei Glas oder den beliebten Ceran- oder Induktionskochfeldern, welche ebenfalls gerne einmal zu Bruch gehen. Wenn Sie sich auch gegen diese Schäden schützen wollen, dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Glasversicherung.
* Die Aufzählung der nichtversicherten Punkte variiert je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft. Im Rahmen des VWA-Gütesiegels können Sie sicher sein, dass nur Gesellschaften angeboten werden, die Ihnen ein Maximum an Deckungsschutz bieten. Entscheidend ist das Bedingungswerk der Gesellschaften.