Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrsrechtsschutz
- Privatrechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrerrechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungsvertragsrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement
Soweit vereinbart, sind unter anderem folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Datenrechtsschutz vor Gerichten
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten der Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat