Laut Definition ist pflegebedürftig, wer „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße“ der Hilfe bedarf.
Je nachdem, wie hoch der Pflegebedarf ist, wird eine von insgesamt vier Pflegestufen anerkannt.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat die drei häufigsten Diagnosen bei Frauen und Männern ermittelt.
Frauen:
- 21 % leiden an Störungen der Beweglichkeit sowie allgemein an Senilität
- 20,9 % leiden an psychischen Verhaltensstörungen, meistens treten diese in Form von Demenz auf
- 18,4% leiden an Erkrankungen des Muskel-Sklett-Systems. Die häufigste Diagnose lautet Polyarthrose
Männer:
- 22,3 % leiden an psychischen Verhaltensstörungen, meistens treten diese in Form von Demenz auf
- 16 % leiden an Krankheiten des Kreislaufsystems, z.B. Herzinsuffizienz
- 15,5 % leiden an Störungen der Beweglichkeit sowie allgemein an Senilität
Noch Sonderfall, bald Normalfall: Demenz!Demenz ist lediglich der Oberbegriff für Erkrankungen, die einen Verlust von geistigen Fähigkeiten, so z.B. Denken, Erinnern, Orientierung und die Verknüpfung von Denkinhalten beschreibt. Je nach ihrem Stadium und Ihrer Ausprägung führen diese Erkrankungen dazu, dass die alltäglichen Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können.
*Aktuellen Schätzungen zufolge sind derzeit ca. 1, 5 Millionen Menschen in Deutschland von Demenz betroffen. Und bereits innerhalb der nächsten 10–15 Jahre wird sich diese Zahl verdoppelt haben.
* Quelle Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Beim Pflegetagegeld vereinbaren Sie eine feste Summe, die Ihnen zur freien Verfügung steht. Sie entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden wollen. Die Höhe des ausgezahlten Tagessatzes richtet sich nach der Pflegestufe.
Auf individuellen Wunsch bietet die VWA GmbH auch noch die Absicherung von Pflegekostenversicherungen und Pflegerenten an. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie hierzu Vorschläge wünschen.
Die folgenden Punkte sollte Ihre Pflegeversicherung bieten:
- Leistung bei Demenz in Pflegestufe 0
- Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 0
- Einmalzahlung ab Pflegestufe 0
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Regelmäßige Möglichkeit zur Erhöhung (Dynamik)
- Verzicht auf Wartezeit
- Nachversicherungsgarantie
- Umstellungsrecht aufgrund neuer Pflegereformen
- Serviceleistungen wie Pflegeplatzvermittlung und Wohnraumberatung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich an der zugrunde liegenden Pflegestufe und wo und von wem die Pflege durchgeführt wird. Je nachdem, ob der Pflegebedürftige zu Hause von einem Angehörigen oder einer Fachkraft ambulant oder in einem Pflegeheim stationär gepflegt wird, gibt es unterschiedlich hohe Leistungen vom Staat. Je höherwertig die Pflegeleistung sein soll, desto höher sind auch die Kosten. Eine Gegenüberstellung gibt Ihnen einen Einblick, mit welchem Eigenaufwand Sie in welcher Situation zu rechnen haben.