Bauen auf solider Basis: Kein Bauprojekt ohne Bauherrenhaftpflicht
Was viele nicht wissen: Auch vorsorglich aufgestellte Warnschilder schützen im Fall der der Fälle nicht! Es gilt der Grundsatz: Wenn Dritte auf einer Baustelle zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) haften Sie in unbegrenzter Höhe.
Daher ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, wenn Sie Bauherr sind.
Schadenbeispiele Bauherrenhaftpflicht
„Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder“
Zwei abenteuerlustige Achtjährige gelangen auf die Baustelle Ihres Neubaus. Dabei stürzt eines der Kinder in einen Kellerschacht, von dem Sie annahmen, dass dieser ordentlich gesichert sei. Auch wenn eine Baufirma oder ein Architekt beauftragt ist, werden Sie als Bauherr zunächst zur Verantwortung gezogen. Trotz aufgestellter Warnschilder werden Kosten für die Behandlung und Schmerzensgeld bei Ihnen als Bauherr geltend gemacht. Veranschlagte Summe: ca. 15.300 €.
Kein Brett vorm Kopf, dafür den Nagel im Fuß
Voller Stolz zeigen Sie einem Bekannten Ihren im Bau befindlichen Neubau. Obwohl Sie ihn gewarnt haben, dass seine Flipflops nicht das richtige Schuhwerk für eine Baustelle sind, tritt er kurze Zeit später in einen Nagel, der aus einem Brett am Boden herausragt. Der Nagel durchbohrt den Fuß und hängt samt Brett am selbigen. Für Schmerzensgeld und Behandlung wird die Schadenhöhe auf knapp 3.000 € geschätzt.
Vorsicht, Gerüst fällt!
Anhaltender Regen hat den Untergrund auf Ihrer Baustelle über Tage hinweg aufgeweicht. Das zur Fassadensanierung aufgestellte Gerüst sackt daraufhin an einer Seite stark ab und mehrere Verbindungsstreben lösen sich. Ohne Halt und Verankerung stürzt das Gerüst auf die vor dem Haus geparkten Autos. Die Besitzer machen Schadensersatz in Höhe von 24.800 € bei Ihnen geltend.
Was ist versichert
- Es sind alle Sach-, Personen- oder auch Vermögensschäden versichert, wenn fahrlässig ein Dritter durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommt
- Hierunter fällt auch Ihr Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder der Verstoß gegen Ihre Überwachungspflicht als Bauherr
- In den vom VWA angebotenen Tarifen ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück zusätzlich mitversichert
- Wollen Sie als Bauherr selber Bauausführungen, Bauleitung oder die Planung tätigen, so benötigen Sie gesonderten Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!
Wer ist versichert
- Bauherren
- Kleine Bau- oder Renovierungs- oder auch Umbauarbeiten können bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Oftmals gelten in diesen Fällen aber nur geringe Versicherungssummen
Was ist nicht versichert
- Vorsatz
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Veränderungen des Grundwasserspiegels
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert