Diese zeichnen sich aus durch:
- Verwaltungsarmut
- Erfüllung des Rechtsanspruchs eines jeden Angestellten auf Entgeltumwandlung
- Möglichkeit der kostenneutralen Einrichtung beim Arbeitgeber
Firmendirektversicherung:Häufigste und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge
Pensionskasse:Kann als unternehmensinterne Vorsorgekasse eingeführt werden oder als externe Lösung über eine Versicherungsgesellschaft, um den eigenen Aufwand zu minimieren
Pensionsfonds:Im Gegensatz zur Direktversicherung oder Pensionszusage bietet der Pensionsfonds einen größeren Anlagespielraum und damit höhere Renditechancen
Diese eignen sich besonders für:
- Überdurchschnittlich verdienende Angestellte
- Gesellschafter, Geschäftsführer
Unterstützungskasse:
Dem Mitarbeiter werden Versorgungsleistungen zugesagt, die über eine Rückdeckungsversicherung finanziert werden. Es erfolgt keine bilanzielle Erfassung
Pensionszusage:
Dem Mitarbeiter werden Versorgungsleistungen zugesagt, die das Unternehmen dann selbst erbringen muss. Dafür werden während des Arbeitsverhältnisses bilanziell Rückstellungen gebildet