Tierhalterhaftpflicht

Thema Tierhalterhaftpflicht

Der ist ganz brav. Der will nur spielen!

Die Tierhalterhaftpflicht springt ein, falls Ihr Vierbeiner doch mal rot sieht

Sie sind Besitzer eines Hundes oder eines Pferdes? Dann ist diese Versicherung für Sie ein Muss. Denn schnell ist es passiert: Das Pferd tritt aus oder der Hund erschrickt sich und beißt zu. Keiner konnte etwas dafür und eigentlich ist es auch ganz normal, dass so etwas einmal passiert.  Wenn Ihr Tier hierbei aber einen Dritten schädigt, ganz gleich ob Sie selbst ein Verschulden trifft oder nicht, dann können Sie in Anspruch genommen werden und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.
Oftmals sind es Personenschäden, die hohe Kosten verursachen. Aber auch Sachschäden übersteigen schnell das eigene Budget. Im Schadensfall prüft die Tier­halter­haft­pflicht­versicherung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Ist er nicht gerechtfertigt, so wehrt Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden ab und mögliche Kosten bis hin zu einem Rechtsstreit sind gedeckt. Ist der Anspruch rechtens, so kommt Ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden im Rahmen der Bedingungen auf.

Schadenbeispiele Tierhalterhaftpflicht

„Wir müssen draußen bleiben“
Ihr vor dem Metzger angebundener Hund ärgert sich, weil er mal wieder vor seinem Hundeparadies warten muss. Ein kleines Kind will Ihrem Hund mit einem Stück Wurst etwas Gutes tun. Kleine Hand, großes Maul, einmal zu fest zugebissen und nach mehr geschnappt – das Kind schreit mit Bissspuren auf. Kosten für die Behandlung und Schmerzensgeld: 1.200 €.

Hunde, die bellen, beißen nicht!
Jeder Briefträger erlebt diese Situation in seinem Berufsleben. Beim Austragen der Post wird der Postbote durch einen Hund gebissen. Hose kaputt, Bein verletzt. Schadenersatz, Schmerzensgeld und sogar Verdienstausfall belaufen sich auf 2.600 €.

Über Stock und über Stein
Beim Ausritt erschrickt sich Ihr Pferd und schlägt aus. Dabei trifft der Huf einen Passanten unglücklich an der Hüfte. Der Geschädigte nimmt Sie als Pferdebesitzer für den Unfall in Anspruch. Die entstandenen Kosten für Schmerzensgeld, Behandlung, Verdienstausfall und Reinigung der Kleidung tragen Sie als Tierhalter: 1.700 €.

Was ist versichert

  • Es sind alle Sach-, Personen- oder auch Vermögensschäden, versichert, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt
  • Abgedeckt ist die gesetzliche Haftplicht für Sie als Halter von Hunden und/oder Pferden zu privaten Zwecken 

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden
  • Tierhüterisiko
  • Forderungsausfalldeckung (Hund)
  • Welpen
  • Fohlen
  • Deckschäden
  • Flurschäden
  • Private Kutschfahrten
  • Reitbeteiligungen
  • Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Wer ist versichert

  • Grundsätzlich besteht nur für die im Vertrag genannten Tiere Versicherungsschutz

Was ist nicht versichert

  • Gewerbliche Nutzung der Tiere
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten
  • Bei bestimmten Hunderassen muss eine zusätzliche Anfrage zur Versicherung gestellt werden (z.B. Dobermann, Rottweiler, Pitbull und alle weiteren Kampfhunderassen)

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert


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Kurzübersicht Tierhalterhaftpflicht

  • Ein Muss für jeden Tierhalter
  • Greift, wenn Ihr Tier einem anderen einen Schaden zufügt
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  • Garantiert hohe Leistungen zu günstigen Beiträgen

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