Die Öltank- und Gewässerschadenhaftpflicht – denn Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt
Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen von auslaufendem Öl und Grundwasserverschmutzung
Wer will sich schon mit Mutter Natur anlegen, vor allem dann wenn der Umweltschutz als erklärtes Staatsziel gilt?
Wird z.B. Erdreich durch einen lecken oder falsch befüllten Öltank verunreinigt, so ist der daraus erwachsende Schaden nicht selten groß. Dabei verursachen oft schon kleinste Mengen erhebliche Kosten etwa für Aushubarbeiten und fachgerechte Entsorgung.
Grundsätzlich maßgeblich sind die gesetzlichen Auflagen. Diese sehen eine Wiederherbeiführung des ursprünglichen Zustandes vor – und das ohne Summenbegrenzung für Sie. Da hier ein großes Gefahrenpotenzial lauert, sollte jeder Öltankbesitzer entsprechende Vorkehrungen treffen.
Schadenbeispiele Öltank- und Gewässerschadenhaftpflicht
- Ein Leck macht Dreck
Der im Keller in einer extra dafür vorgesehenen Wanne gelagerte Öltank bekommt nach 25 Jahren ein Haarriss. Öl tritt aus. Durch den Geruch aufmerksam geworden, wird die Feuerwehr beauftragt, das Öl abzupumpen. Erst jetzt fällt auf, dass das ausgetretene Öl auch durch die mittlerweile spröde Betonwanne gesickert ist. Kellerboden und Fundament müssen aufgestemmt und neu verlegt werden, nur um sicherzustellen, dass kein Grundwasser verunreinigt wird. Kosten: ca. 35.000 €.
- Noch dramatischer sind die Auswirkungen bei Öltanks, die, wie vielerorts üblich, in Vorgärten verbaut wurden.
- Die Öltankhaftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor den anfallenden Kosten; bei strittigen Fragen wird sie auch unberechtigte Forderungen von Ihnen abwenden und Ihr Vermögen schützen.
Was ist versichert
- Versichert sind alle Personen- und Sachschäden, die durch das Auslaufen fahrlässig einem Dritten zugefügt werden
- Bei den durch die VWA GmbH angebotenen Gewässerschadenhaftpflichtprodukten sind in der Regel auch Kosten, die anfallen, um eine Verunreinigung von Gewässern zu verhindern oder einzudämmen (Rettungskosten), mit integriert
Wer ist versichert
- Der Versicherungsnehmer – in der Regel der Hauseigentümer oder Hausmieter –, der über einen Öltank verfügt. Am Ende haftet immer der Eigentümer bzw. der Hausmieter
Was ist nicht versichert
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik
- Schäden durch Verfügungen oder Maßnahmen von Hoher Hand
- Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert