Es können folgende alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. Z.B.:
- Kessel, Motoren, Turbinen
- Generatoren
- Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen
- Druck- und Falzmaschinen
- Aufzüge
- Hallenkräne
- Förderanlagen
- Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen
- etc.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, z.B:
- Menschliche Ursachen:
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit
- Böswilligkeit
- Produktfehler:
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Ausführungsfehler
- Technische Störungen:
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Kurzschluss
- Überlastung
- Fremdkörper
- Über- oder Unterdruck
- Wassermangel in Dampferzeugern
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten:
- bei fahrbaren Geräten:
- Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl