Der Begriff der Berufshaftpflicht wird häufig unterschiedlich verwendet und überschneidet sich mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Für unter anderem folgende Berufe bietet sich eine Berufshaftpflichtversicherung an:
- Architekten
- Ärzte
- Altenheime
- Auktionator
- Fachverbände
- Gläubigerausschüsse
- Immobilienmakler
- Ingenieure
- IT-Dienstleister
- Mediatoren
- Sachverständige
- Werbetreibende und Werbeagenturen
- Unternehmensberater
- Vereine
- etc.
Für manche Berufsgruppen
besteht zum Schutze der Mandanten
die gesetzliche Verpflichtung für eine Berufshaftpflichtversicherung. Hierunter fallen unter anderem folgende Kammerberufe, in deren Zusammenhang oft der Begriff der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verwendet wird:
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Die Berufshaftpflicht bietet in erster Linie Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“. Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde. Demgegenüber steht der Vermögensschaden, der als Folge z.B. eines Personenschadens auftritt (Vermögensfolgeschaden). Dieser Schaden wäre im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Tun sind
- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- Unrichtige Auskünfte
- Falsche Prozessführung
- Unwirksame Vertragsgestaltungen
Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind
- Fristversäumnisse
- Unvollständige Auskünfte
- Unterlassene Beantragungen
- Nichtweiterleitungen
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen:
- Die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
- Die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
- Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
- Die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung