Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unterstützt Sie in Ihrer Verantwortung
Und schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch Ihr Haus oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen
Sie sind Haus- oder Grundbesitzer? Dann ist diese Versicherung für Sie ein Muss! Denn als Eigentümer haften Sie schon „aus vermutetem Verschulden“. Dies bedeutet: Kommt eine Person oder eine Sache z.B. durch einen Einsturz oder auch nur durch ein abgelöstes Teil Ihres Gebäudes zu Schaden, so sind Sie in der Haftung – egal ob Sie schuld sind oder nicht. Von dieser Schuld können Sie sich nur befreien, wenn Sie Maßnahmen zur Schadenvorbeugung getroffen und dabei die verkehrsübliche Sorgfalt gewahrt haben. Natürlich müssen Sie dies nachweisen können.
Im Schadensfall prüft Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, gegebenenfalls auch vor Gericht. Hierbei werden alle Kosten getragen. Besteht der erhobene Anspruch zu Recht, so kommt Ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden im Rahmen der Bedingungen auf.
Schadenbeispiele Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Wind, der Wind, das himmlische Kind
Die alte und schon morsche Eiche hat den Sturm der letzten Nacht nicht überstanden. Der Wind war zu stark und der Baum stürzte auf das Nachbarhaus. Für die zerstörte Fensterscheibe, die Reparatur an Regenrinne und Dach, sowie für anfallende Malerarbeiten, macht der Nachbar Schadensersatz geltend. Geschätzte Kosten: 3.600 €.
Neuschnee, eiskalt, stockdunkel und dann noch um fünf Uhr aufstehen
Als Vermieter vergisst man in solchen Fällen schnell, der Räumpflicht am Mietshaus nachzukommen. Natürlich passiert genau dann ein Unfall. Eine Passantin stürzt auf dem nicht geräumten und vereisten Weg. Schmerzensgeld sowie Kosten für Behandlung und Verdienstausfall sind die Folgen. Kostenschätzung: ca. 8.900 €.
Dachziegel in Motorhaube
Von Ihrem Hausdach hat sich ein Dachziegel gelöst und steckt nun in der Motorhaube des vor dem Haus geparkten Autos. Ein Glück, dass er keinen Menschen getroffen hat! Aber der Besitzer des KFZ verlangt von Ihnen 3.100 € Entschädigung.
Was ist versichert
- Es sind alle Sach-, Personen oder auch Vermögensschäden versichert, wenn fahrlässig ein Dritter durch Ihre Immobilie zu Schaden kommt.
Wer ist versichert
- Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Eigentümergemeinschaften
Was ist nicht versichert
- Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
- Schäden mitversicherter Personen untereinander
- Schäden durch Photovoltaik-, Solaranlagen
- Schadensersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
- Schwammbildung
- Überschwemmung durch stehende oder fließende Gewässer
- Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert