Es können versichert werden:
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Betriebsinhaber
Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann, versichert.
Ist Ihr Unternehmen ursächlich für den Schaden und besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz, so leistet die Umweltschadenhaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Obergrenze ist die vereinbarte Deckungssumme. Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge und Deckungssummen berücksichtigt werden.
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in Abzug gebracht.