Nennen wir es Praxisinventarversicherung
Sie sichert Ihr Praxisinventar gegen die finanziellen Folgen von Feuer, Diebstahl, Verwüstung und vielem mehr.
Als niedergelassener Arzt kommt Ihrer Praxis und Ihren Behandlungsräumen besonderes Augenmerk zu.
Neben Ihrer gesamten Praxiseinrichtung stehen hier wertvolle medizinische Geräte, werden vertrauliche Befunde und wichtige Forschungsunterlagen aufbewahrt und an allererster Stelle Ihre Patienten behandelt. Eine Beschädigung oder gar der Verlust durch z.B. Feuer, Einbruch oder auch Leitungswasser kann schwere und mitunter existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen.
Kommt Ihr Praxisbetrieb in Teilen oder gar komplett zum Stillstand, versiegt auch Ihr Einkommen.
Um medizinische, technische und menschliche Expertise Ihrer Praxis auch im Ernstfall gleichermaßen zu sichern, bietet der VWA Sonderkonzepte an.
Diese liefern Ihnen umfangreichsten Schutz, erhalten Ihre Betriebsfähigkeit und sind zudem äußerst günstig.
Schadenbeispiele Praxisinventar
Einbruch, aber kein Beinbruch!
Als Dr. Sander am Morgen seine Zahnarztpraxis öffnet, staunt er nicht schlecht. Einbrecher haben sich über Nacht Zugang zu den großzügigen Praxisräumen verschafft. Neben wichtigem Equipment wurden auch sämtliche erst kürzlich angeschafften Laptops und I-Pads gestohlen. Damit nicht genug: Auch die Mikromotoren von den Behandlungsstühlen wurden abgeschraubt. Turbinen und weiteres zahntechnisches Zubehör wurden gestohlen. Zusätzlich räumten die Diebe auch den Implantatsschrank aus und stahlen Zahngold. Die gesamten Kosten für Inventarschaden und Betriebsausfall belaufen sich auf knapp 32.400 Euro.
Kabelbrand beim Kinderarzt – brandgefährlich
In der Nacht erreicht die Kinderärztin Frau Dr. Engel ein Anruf der Feuerwehr. In ihrer Praxis hat es gebrannt. Bereits beim Eintreffen der Ärztin haben die Feuerwehrleute einen ersten Verdacht für die Ursache: Kabelbrand. Während Frau Dr. Engel fassungslos in den Resten ihrer einst so schönen Praxis steht, ereilt sie nach und nach die Erkenntnis über die nun anstehenden Kosten. Die Wände sind schwarz, das noch vorhandene Praxisinventar ist komplett verrußt, von der Decke tropft das Löschwasser und ein beißender Geruch durchzieht jeden Raum.
Nicht nur wird sie an die 85.000 Euro in Renovierung und Neubeschaffung der Instrumente und Einrichtung stecken müssen, auch laufen während der Zeit der vorübergehenden Praxisschließung Ihre Kosten für Ihre angestellte Ärztin, die fünf Angestellten und auch die Miete weiter.
Wenige Tage später die Bestätigung der Versicherung: Die Kosten betragen voraussichtlich 102.300 Euro.
Schimmel beim Gynäkologen? Bitte nicht!
Schon länger war den Ärzten der Gemeinschaftspraxis für Gynäkologie und Geburtshilfe ein leicht modriger Geruch in zwei aneinandergrenzenden Behandlungsräumen aufgefallen. Als einer der Einbauschränke abmontiert wird, bestätigt sich der Verdacht. Durch einen Haarriss in einem Zuleitungsrohr hat das austretende Leitungswasser über Monate hinweg die gesamte Wand befeuchtet und zusätzlich die Rückwände der Schränke irreparabel beschädigt. Schimmel hat sich bereits großflächig ausgebreitet. Beide Behandlungsräume müssen geschlossen werden. Die Trockenlegung, die Neuanschaffung der maßangefertigten Schrankwände sowie die Behandlungsräume, die über drei Wochen nicht genutzt werden können, führen zu Gesamtkosten in Höhe von 13.200 Euro. Für alle Kosten kommt das Sonderkonzept der VWA GmbH auf.
Was ist versichert
- Versichert sind Ihr Praxisinventar, die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge
- Über die VWA-Sonderkonzepte ist auch Ihre Medizintechnik vollumfänglich gesichert (So sind über die Allgefahrendeckung unter anderem auch Schäden durch eine fehlerhafte Bedienung oder durch verschütteten Kaffee auf dem Laptop abgedeckt)
Welche Leistungen können versichert werden
- Feuer – inkl. der Verrußungsschäden
- Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
- Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Was ist nicht versichert
- Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
- In der Feuerversicherung: Sengschäden
- In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
- In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
- In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut
Was wird gezahlt
- Ersatz der versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
- Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
- Sofern vereinbart, die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert