Für manche Berufsgruppen besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hierunter fallen unter anderem folgende Kammerberufe:
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Unter anderem für folgende Berufe bzw. Branchen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ebenfalls sinnvoll:
- Architekten
- Altenheime
- Auktionator
- Fachverbände
- Gläubigerausschüsse
- Immobilienmakler
- Ingenieure
- IT-Dienstleister
- Mediatoren
- Sachverständige
- Werbetreibende und Werbeagenturen
- Unternehmensberater
- Vereine
- etc.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“ – was einem rein finanziellen Schaden entspricht.
Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde. Demgegenüber steht der Vermögensschaden, der als Folge z.B. eines Personenschadens auftritt (Vermögensfolgeschaden). Dieser Schaden wäre im Rahmen Ihrer
Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Vermögensschadenhaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Tun sind
- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- Unrichtige Auskünfte
- Falsche Prozessführung
- Unwirksame Vertragsgestaltungen
Vermögensschadenhaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind
- Fristversäumnisse
- Unvollständige Auskünfte
- Unterlassene Beantragungen
- Nichtweiterleitungen
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, dann wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen
- Die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
- Die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
- Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
- Die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung