Unsere Gesundheit und die unserer Familien sind das höchste Gut, das wir haben. Wer könnte das besser wissen als Sie, die Sie sich als Mediziner tagtäglich um die Gesundheit Ihrer Patienten kümmern.
Gerade für Sie als Arzt stellt die private Krankenvollversicherung eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Denn die Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Tarife und Lösungskonzepte für Mediziner.
Diese sehen unter anderem vor, dass Leistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen werden, weil zum Beispiel ein Kollege in diesen Fällen die Behandlung übernimmt, im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Zusätzlich bietet Ihnen die Mitgliedschaft im VWA e.V. die Möglichkeit, über Gruppenverträge Sonderkonditionen zu erhalten. So sparen Sie Beiträge und genießen trotzdem hochwertigste Versorgung im Krankheitsfall.
Schadenbeispiele Krankenversicherung
Der Besuch beim Zahnarzt – nicht selten eine Kostenfalle
Der 39-Jährige Urologe Dr. Bektaschi ist seit Jahren nicht beim Zahnarzt gewesen. Immer wieder hat er den Besuch vor sich hergeschoben. Seit einiger Zeit lässt sich nun das Ziehen am Zahn jedoch immer weniger ignorieren, weshalb er dem heutigen Termin beim Zahnarzt fast mit Erleichterung entgegenblickt. Und tatsächlich, sein Gefühl hat ihn nicht betrogen: Die Karies hat ganze Arbeit geleistet. Um ihre Zähne auf Dauer wieder schmerzfrei zu machen, sind zwei Inlays samt Goldkronen fällig. „Ganz normal und reine Routine“, beruhigt ihn der Zahnarzt, als sich Dr. Bektaschi mit geschwollenen Backen verabschiedet. Ganz normal – das stimmt, denn ein solcher Eingriff trifft in der Regel jeden irgendwann einmal. Nur leisten muss man ihn sich dann auch können, zumindest wenn man gesetzlich versichert ist. Der Zahnarzt berechnet den 3,5-fachen Satz der GOZ. Diese Kosten für Krone und Inlays würden, trotz unbedingt notwendiger Anwendung, von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen. Der Patient muss wohl oder übel selbst für die teure Behandlung aufkommen. Als Kunde einer privaten Krankenversicherung hingegen werden z.B. bis zu 80 % aller anfallenden Kosten erstattet.
Eine langwierige Sportverletzung – wenn der Hausarzt nicht helfen kann
Erneut Kreismeister! Obwohl das Hockeyspielen eigentlich nur ein Hobby ist, freut sich der 34-jährige Psychologe Herr Schmitzens über den Sieg seiner Mannschaft wie damals zu Jugendzeiten. Rechts außen ist seit jeher seine Position; die Ertüchtigung im Team bringt ihm den nötigen Ausgleich zum Job. Wenn da nur die Schmerzen im Handgelenk nicht wären, die ihn seit Monaten beeinträchtigen. Sein Hausarzt konnte bislang nichts ausrichten und auch sein Orthopäde wusste ihm bisher nicht zu helfen. Auf Raten eines Freundes geht er nun zu einem Heilpraktiker, der ihm in mehreren Sitzungen mit osteopathischer Behandlung endlich Schmerzlinderung verschafft. Billig ist das nicht, aber zum Glück übernimmt die private Krankenkasse alle Kosten! Ein einfacher Fall, der zeigt, wie die private Krankenversicherung schon im kleinen Rahmen greift und mit wenig Aufwand eine beträchtliche Wirkung erzielt. Denn Lebensqualität fängt im Alltag an.
Bei der Geburt privat versichert – ein Segen für Mutter und Kind!
Endlich ist der Geburtstermin da! Bislang liefen alle Voruntersuchungen bei der 31-jährigen Frau Dr. Latzen und ihrem ungeborenen Kind einwandfrei. Der Schock ist daher umso größer, als bei der Geburt der kleinen Tochter ein Herzfehler festgestellt wird. Nun gilt es, dem Säugling die bestmögliche medizinische Untersuchung zuzusichern, die Eltern und Krankenhaus ermöglichen können. Was für ein Glück, dass die Mutter die Kleine mit in ihre private Krankenversicherung aufnehmen kann. Denn sofern die Eltern bereits im Vorfeld privat krankenversichert sind, kann auch das Neugeborene ohne gesundheitliche Prüfung problemlos in den Versicherungsschutz der Eltern aufgenommen werden. Auf diesem Wege werden dem kranken Kind umgehende Behandlungen beim Spezialisten ermöglicht, die von einer gesetzlichen Kasse keinesfalls komplett übernommen worden wären.
Was ist versichert
Versichert ist Ihre Gesundheit. Tritt der Fall ein, dass Sie ärztliche Hilfe, eine medizinische und/oder medikamentöse Behandlung oder einen Krankenhausantritt in Anspruch nehmen müssen, dann übernimmt die private Krankenvollversicherung die gesamten oder einen Großteil der Kosten. Zudem kommen Ihnen bessere Behandlungsmöglichkeiten, kürzere Wartezeiten und eine freie Wahl ihres Arztes zugute.
Welche Mediziner können sich privat krankenversichern
- Alle niedergelassenen selbstständigen oder freiberuflich tätigen Ärzte sowie Studenten ohne Einkommensgrenze können sich grundsätzlich privat versichern
- Auch für angestellte Ärzte ist ein Wechsel möglich, sobald eine gewisse Einkommensgrenze erreicht ist. In 2015 liegt diese bei 54.900 Euro Jahreseinkommen bzw. 4.575 Euro Monatsgehalt (12 Gehälter)
Warum ist eine private Krankenversicherung interessant
- Sie bestimmen individuell Ihren Leistungsumfang und zahlen somit auch nur für das, was Sie wirklich wollen
- Der Beitrag ist abhängig von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und den von Ihnen gewünschten Leistungen
- Mittels Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen können Sie sich deutlich höhere Leistungspakete zusammenstellen, die zudem im Beitrag günstiger sind als die gesetzliche Krankenversicherung
- Freie Arztwahl, auch Privatärzte
- Stationäre Behandlung im Einbettzimmer/Chefarzt
- Kostenübernahme Heilpraktiker
- Hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz
- Beitragsrückerstattung bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen
- Weltweiter Krankenschutz
- Mit einem Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern
- Krankenhaus- und Pflegetagegelder
- Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
- Spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
Was gibt es sonst noch zu beachten
- Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen möglich
- Monatsbeitrag wird je Person berechnet
- Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
- Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
- Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
- Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
- Keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
- Ggf. sind Wartezeiten zu beachten