Als Arbeitgeber treffen Sie die Entscheidung, ob Sie mit einer oder mehreren privaten Krankenversicherungen zusammenarbeiten wollen. Aus den angebotenen Tarifen bestimmen Sie frei das Leistungspaket für Ihre Mitarbeiter. Dank unserer Gruppenverträge nehmen Sie diese Leistungen zu vergünstigten Beiträgen in Anspruch. Bei den von uns angebotenen Gesellschaften und Tarifen können Ihre Mitarbeiter den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung beantragen, zudem besteht für die Versicherungsgesellschaft ein Kontrahierungszwang. Dies bedeutet: Wenn Sie alle Ihre Mitarbeiter absichern, dann erhalten auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen Versicherungsschutz– sie können nicht von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden.
Zusammenfassung:
- Beiträge sind auf Unisex-Basis kalkuliert
- Keine Gesundheitsprüfung – alle Mitarbeiter sind sofort und ohne Wartezeiten versichert
- Tarife sind ohne Sparanteil für das Alter kalkuliert – günstige Beiträge für Arbeitgeber
- Beiträge zur bKV sind steuerlich als Barlohn einzuordnen
- Aufwendungen zur bKV sind Betriebsausgaben und entsprechend steuerlich zu berücksichtigen
- Einfache Prozesse vom Antrag bis zur Leistung
- Direkte Leistungsabwicklung zwischen Arbeitnehmern und der Versicherungsgesellschaft – dadurch besonders verwaltungsarm
- Unbefristete Anschlussversicherung für jeden Baustein – private Weiterführung (z. B. bei Renteneintritt) möglich