Meine Maßnahme: Die Hinterbliebenenvorsorge
Ist auch Ihre Familie ausreichend versorgt, wenn Ihnen etwas zustößt?
Die Hinterbliebenenvorsorge ist ein Thema, dem man ganz natürlich gerne aus dem Weg geht. Denn der eigene Tod oder der eines lieben Familienmitgliedes bedeutet für die Angehörigen und Betroffenen ohnehin eine schwere emotionale Belastung. Kommen in einer solchen Situation auch noch finanzielle Sorgen auf die Beteiligten zu, dann wird aus einer gefühlten Hilflosigkeit schnell eine reale.
Von jetzt auf gleich lasten die allgemeinen Lebenshaltungskosten, die Ausbildung der Kinder, Kredite, Baudarlehen und weitere finanzielle Verpflichtungen auf den Schultern derer, die Ihnen lieb sind oder mit denen Sie gemeinsam ein Geschäft aufgebaut haben.
Für diesen Fall können Sie einfach Vorsorge leisten, indem Sie mit einer auf Sie abgestimmten Risikolebensversicherung die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner richtig absichern.
Die Angehörigen im Todesfalle versorgt zu wissen, bedeutet allerdings nicht nur eine große Entlastung für die Familie oder geschäftliche Partner, sondern trägt auch zu Ihrer eigenen Lebensqualität bei. Sind Ihre engen Familienmitglieder oder geschäftlichen Bande erst einmal für den Ernstfall abgesichert, können auch Sie beruhigt durch den Alltag gehen und Ihr Leben unbeschwerter genießen.
Schadenbeispiele Hinterbliebenenvorsorge
Plötzlicher Unfalltod – keine Seltenheit!
Niemand hatte damit gerechnet, dass der 45-jährige Vater einer dreiköpfigen Familie bei einem Autounfall ums Leben kommen würde – noch dazu unverschuldet. Ein schreckliches Los für Mutter und Kinder, denen neben dem persönlichen Verlust nun nicht nur an die 3.500 € Nettogehalt des Vaters fehlen. Darüber hinaus muss die Finanzierung des Hauses weiter bedient werden und alleine die Beerdigungskosten von ca. 8.200 € schneiden ein großes Loch in die kleine Haushaltskasse der ohnehin sparsam lebenden Familie. Die Unterstützung durch den Staat reicht trotz Witwen- und Halbwaisenrente nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Eine Erleichterung in dieser schwierigen Zeit: Der Vater hatte noch zu Lebzeiten eine Risikolebensversicherung in Höhe von 400.000 € abgeschlossen. Das Geld kommt nun zur Auszahlung und kann so eine radikale Veränderung der Lebensgewohnheiten der Familie verhindern. Das Haus kann weiter gehalten werden, die Ausbildung der Kinder ist gesichert und trotz des schweren Verlustes kann auch das tägliche Leben finanziell gemeistert werden.
Geschäftspartner auf Lebenszeit – leider nicht immer ...
Zwei Brüder, 39 und 36 Jahre alt, eint seit ihrer Jugend die Liebe zum Film. Beide entschließen sich für ein Studium an der Filmakademie, die gemeinsame Produktionsfirma folgt. Zehn Jahre lang produzieren sie erfolgreich Filme, leben aber stets mit einem erheblichen finanziellen Risiko – die Branche ist mehr als instabil. Auf einmal passiert das eigentlich Unmögliche: Der jüngere Bruder stirbt an plötzlichem Herzversagen. Für die Angehörigen unerklärlich, denn weder pflegte der Verstorbene einen ungesunden Lebensstil, noch lagen Vorerkrankungen vor. Neben dem familiären Verlust sieht sich der ältere Bruder nun mit den gesamten Unternehmenskosten konfrontiert. Gerade hatten sie einen hohen Kredit für die Finanzierungsrunde des nächsten Filmprojekts aufgenommen und waren erst vor wenigen Wochen in ein größeres Büro umgezogen. Kann der Bruder die laufenden Kosten und Kredite aus eigener Tasche nicht bezahlen, wird die Produktionsfirma Insolvenz anmelden und er muss die 12 Angestellten über kurz oder lang entlassen. Die Zukunft des Unternehmens? Ungewiss! Zum Glück haben beide Brüder zur Firmengründung eine Risikoversicherung für den jeweiligen Geschäftspartner abgeschlossen. Auf diesem Wege wird zumindest die finanzielle Lücke gefüllt und die Produktionsfirma kann weiterlaufen. Auch wenn es nur ein kleiner Trost ist, bietet die richtige Versicherung an dieser Stelle zumindest eine gewisse Erleichterung und gibt dem Hinterbliebenen einen Moment zum Durchatmen.
Was ist versichert
- Der Todesfall der versicherten Person
- Versichert ist der natürliche Tod, aber auch der als Folge eines Unfalls
Was ist nicht versichert
- Vorsatz
- Tod durch verschwiegene Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss
Was wird gezahlt
- Ausgezahlt wird die vertraglich festgelegte Summe
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert