Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden:
- Invaliditätsleistung
- Unfallrente
- Krankenhaustagegeld
- Todesfallleistung
- Bergungskosten
- etc.
- Für Arbeitgeber sind die Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben*
- Für Arbeitnehmer richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist oder nicht
Ohne Direktanspruch:Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind auch erst mal nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Mit Direktanspruch:Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.
Ausnahme ist die Unfallrente, sie ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
*Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne stellen wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater her.