Versichert ist die im Vertrag benannte Ware:
- Während der Beförderung und der damit zusammenhängenden Lagerung sowie
- Sonstige Aufwendungen und Kosten
Erstattet werden unter anderem:
- Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
- Beitrag zur großen Havarie (auch Havarie grosse)
- Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten
- Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens, auch durch Dritte
- Kosten der Umladung
- Kosten der einstweiligen Lagerung
- Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch:
- Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
- Vorsatz
Der Versicherer erstattet:
- Den vollen Warenwert
- Die Beiträge zur Havarie grosse
- Die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen
Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
- Den gemeinen Handelswert oder in dessen Ermangelung den gemeinen Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
- Die Versicherungskosten
- Die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und die Kosten der endgültig bezahlten Fracht