Rechtsschutzversicherung Ärzte

Thema Rechtsschutz für Ärzte

Für alles, was in der Praxis Recht ist!

Die Rechtsschutzversicherung: wichtig für Sie als Arzt und Privatperson

So vielfältig wie Ihr Beruf und die von Ihnen zu behandelnden Krankheitsbilder sind, so vielfältig sind leider auch die Möglichkeiten, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die häufigsten Streitigkeiten, derentwegen niedergelassene Ärzte eine Rechtsschutzversicherung bemühen, Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern aufgrund des Arbeitsverhältnisses, mit Patienten aufgrund der Behandlung und mit Krankenkassen aufgrund der Abrechnung geführt werden.
Für Sie haben wir daher mit Versicherungsgesellschaften Rechtsschutz-Konzepte entwickelt, die Ihrem Berufsbild und Anforderungsprofil entsprechen. Über unsere Rahmenverträge haben Sie zudem die Möglichkeit, diese umfangreichen Leistungen zu besonders günstigen Beiträgen zu erwerben und neben einem Schutz für den beruflichen Bereich auch Ihre private Absicherung günstig zu integrieren.

Schadenbeispiele Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Praxisnachfolge mit Hindernissen
Die Hautärztin Frau Dr. Riewa plant für die nächsten Jahre Ihren schrittweisen Übergang in den Ruhestand und sucht einen angestellten Arzt, der die Perspektive zur Praxisübernahme mitbringt. Der Jungmediziner Dr. Dupond wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt er Frau Riewa, dass er der Liebe wegen erst kürzlich in die Stadt gezogen sei und nun mit seinem Lebensgefährten zusammenlebt. In seiner alten Beschäftigung hat er bereits zwei Jahre lang einen Hautarzt vertreten, konnte sich aber nicht vorstellen, diese Praxis langfristig zu übernehmen. Frau Riewa entscheidet sich letztendlich gegen Herrn Dupond und für eine Bewerberin mit deutlich mehr Berufserfahrung. Herr Dupond klagt daraufhin gegen Frau Riewa, da er sich aufgrund der Absage diskriminiert fühlt. Er führt seinen Migrationshintergrund und auch seine Beziehung mit einem Mann als Gründe an. Schnell erteilt der Rechtschutzversicherer Frau Riewa die Zusage, dass die Kosten für Rechtsanwalt und Prozess übernommen werden. Einige Monate später fällt das Gericht die Entscheidung, die Forderung wurde abgewiesen.

Regress-Rechtsschutz
Der Allgemeinmediziner Herr Dr. Schäfer betreibt seine Praxis in einer ländlichen Region bei Zwickau. Junge Patienten hat er leider nur wenige, da diese berufsbedingt vermehrt weggezogen sind. Der Großteil seiner Patienten besteht aus älteren und chronisch kranken Personen, weshalb er eine überproportional hohe Verordnung an Arzneimitteln zu verzeichnen hat. Herr Dr. Schäfer ist verwundert, als er ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung in den Händen hält: Man wirft ihm unwirtschaftliches Handeln vor und meldet bei seiner Abrechnung einen Arzneimittelregress an. Der eingeschaltete Fachanwalt bewirkt, dass der Vorfall neu geprüft wird. Wie sich herausstellt, wurde die besondere Patientensituation nicht berücksichtigt – die Regressforderung wird im vollen Umfang zurückgenommen.

Abrechnungsbetrug - wenn die Polizei zu Hause klingelt. Ein Fall für den Spezial-Straf-Rechtsschutz
Diesen Morgen wird Orthopäde Dr. Blume so schnell nicht vergessen. Als er gemeinsam mit seiner Frau gegen halb sieben frühstückt, klingelt es an der Tür und ein Polizist hält ihm einen Durchsuchungsbefehl für sein Haus und seine Praxis unter die Nase. Auslöser ist einer seiner Privatpatienten, der mit einem befreundeten Heilpraktiker über Jahre hinweg gemeinsame Sache gemacht und Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen eingereicht hat. Einem findigen Sachbearbeiter waren die Rechnungen aufgefallen und die Krankenversicherung erstattete Anzeige gegen den Patienten und den Heilpraktiker. Da der Patient auch immer wieder die Praxis von Dr. Blume aufsuchte, verdächtigt der Staatsanwalt ihn nun, ebenfalls in den Betrugsfall verwickelt zu sein. Dank des von seiner Rechtschutzversicherung empfohlenen  Strafverteidigers kann Dr. Blume Schaden von sich abwenden. So bewirkt sein Anwalt zunächst die Rückgabe von beschlagnahmten Unterlagen und PCs und ein Gegengutachten welches belegt, dass die vorgenommenen Untersuchungen allesamt notwendig und angebracht waren. Zwar war der ganze Vorgang für Herrn Dr. Blume nervenaufreibend. Doch er ist sehr erleichtert, als die Ermittlungen gegen ihn eingestellt werden. Aufgrund des schnellen Handelns durch den juristischen Fachmann freut sich Dr. Blume, dass ein Reputationsschaden in der Öffentlichkeit vermieden wurde.

Für wen ist die Versicherung

Folgende Berufsgruppen können die Sonderkonzepte “Rechtschutz für Heilberufe“ des VWA in Anspruch nehmen:
  • Niedergelassene Ärzte
  • Angestellte Ärzte
  • Zahnärzte
  • Psychologen
  • Tierärzte
  • Apotheker
  • Ergotherapeuten
  • Und viele mehr…

Was ist versichert

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.

Wer ist versichert

Es können folgende Personen versichert werden::
  • Versicherungsnehmer und Familie
  • Geschäftspartner

Welche Leistungen sind versichert

Den Leistungsumfang können Sie nach Ihren Vorstellungen zusammenstellen. Folgende Bereiche können abgesichert werden:
  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrsrechtschutz
  • Regressrechtsschutz im außergerichtlichen Verfahren
  • Praxisvertrags-Rechtsschutz
  • Privatrechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Spezial-Strafrechtsschutz
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement
Die von der VWA GmbH angebotenen Gesellschaften und Tarife beinhalten zudem folgende Leistungen:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche)

Was ist nicht versichert oder nur gesondert versicherbar

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

Was wird gezahlt

Gezahlt werden die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich einer vertraglich     vereinbarten Selbstbeteiligung.
    
Die Sonderkonzepte des VWA können auch mit Selbstbehalten versehen werden. Wird bei einem Rechtsstreit zunächst die Versicherungsgesellschaft informiert, dann sinkt der Selbstbehalt oder erlischt sogar komplett. So können Ihre Beiträge minimiert werden – bei trotzdem vollumfänglichem Versicherungsschutz.

Mögliche Kosten können sein:
  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese zu tragen hat

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert


Ein Angebot der

VWA - Verband Wirtschaft & Arzt
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Kurzübersicht Rechts­schutz­versicherung

  • Empfehlenswert, wenn Sie sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen wollen
  • Für folgende Bereiche möglich:
    Privat, Beruf, Verkehr, Kfz-Fahrer, für Mieter und Vermieter

VWA GütesiegelIhre Vorteile durch den VWA

  • Leistungsstarke Sonderkonzepte zu günstigen Beiträgen
  • Vielfältige Rahmen­vereinbarungen mit Versicherungs­gesellschaften
  • Attraktive Gestaltungs­möglichkeiten mit Selbstbehalten
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

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Lassen Sie sich von uns persönlich und individuell beraten. Für Sie und Ihre Themen engagieren wir uns gerne und finden so die optimale Lösung für Ihre Anliegen.

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Ihre Versicherungen werden von unseren Fachleuten umfangreich analysiert und Sie erhalten schriftlich Vorschläge zur Optimierung bei Leistung und Beitrag. Natürlich kostenlos, für: Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

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