Abgeltungsteuer

Zum 1. Januar 2009 wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform eine Kapitalertragsteuer in Form einer Quellensteuer eingeführt. Privatanleger haben mit dieser Abgeltungsteuer unabhängig von ihrem persönlichen Steuersatz ihre Steuerpflicht erfüllt.

Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer). Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrag (801,- EUR, bei Ehegatten 1.602 EUR) bleiben unberücksichtigt. Liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, werden die Kapitalerträge gar nicht besteuert.

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