Der
Anteilswert wird auch
Rücknahmepreis genannt. Er beziffert den Wert, den der Kunde für jeden Anteil bekäme, wenn er seine Anteile am Fondsvermögen an diesem Tage verkaufen würde.
Dieser Wert wird in Börsenpflichtblättern (z.B. Börsenzeitung, Handelsblatt, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Die Welt, u.a.), im Videotext (z.B. von n-tv, ARD, ZDF) und im Internet auf den jeweiligen Seiten der
Fondsgesellschaften veröffentlicht und ist Grundlage der Bewertung des Depotvermögens.
Das Depotvermögen des Fonds wird nach folgender Formel berechnet:Depotvermögen = Anzahl der gehaltenen Anteile x Anteilswert
Der Anteilswert wird nach folgender Formel ermittelt:
Anteilswert = |
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Wert des Sondervermögens –––––––––––––––––––––– Anzahl der ausgegebenen Anteile |
Der Anteilswert wird regelmäßig neu berechnet (je nach Fonds und Fondsgesellschaft), bei Aktienfonds in der Regel börsentäglich.