Ausfallbürgschaft

Eine Ausfallbürgschaft ist eine Kreditsicherheit. Dabei haftet der Bürge gegenüber dem Darlehns- oder Kreditgeber für den Schuldner - allerdings nur in begrenztem Umfang. Er haftet lediglich für den Ausfall, den zum Beispiel die Bank beim Schuldner hat.

Für ein Unternehmen ist die Ausfallbürgschaft öffentlicher Bürgschaftsgeber (z.B von Kreditgarantiegemeinschaften, öffentlichen Bürgschaftsbanken oder dem Bund) meist eine der letzten Möglichkeiten, die Sicherheitsquote bei einem Kredit zu verbessern und diesen dann überhaupt zu bekommen. Öffentliche Bürgschaftsgeber begeben Bürgschaften meist zwischen 50 % und 80 % des zu verbürgenden Betrages.

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