Die
Börse ist der Handelsplatz für Wertpapiere aller Art, z.B. Aktien und Anleihen. Der Handel erfolgt über vereidigte Makler, die die Kurse für
Wertpapiere, Devisen und Waren festlegen. Sie tun dies aufgrund der ihnen vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge, die sie hauptsächlich über die Banken erhalten.
Unterschieden wird zwischen
Präsenzbörsen mit einem Ort, an dem sich die Händler treffen und während festgelegter Zeiten handeln und den
Computerbörsen, bei denen der Handel im virtuellen Raum stattfindet. Rechtliche Grundlage für den Handel ist das Börsengesetz. Börsen unterliegen der Aufsicht der zuständigen Landesregierung. Träger der Börsen sind z.B. Industrie- und Handelskammern oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Träger der Frankfurter Börse ist die Deutsche Börse AG.
Als Besucher von
Wertpapier-Börsen sind zugelassen
- alle ins Handelsregister eingetragenen Einzelkaufleute;
- persönlich haftende Gesellschafter von OHG oder KG;
- gesetzliche Vertreter einer juristischen Person;
- Kursmakler sowie
- freie Makler.
Für den Handel von Papieren an der Börse ist eine Zulassung durch die Zulassungsstelle der Börse erforderlich.