Bonifikation
Emissionsbanken erhalten für ihre umfangreiche Tätigkeit im Rahmen einer Emission eine Vergütung, die Bonifikation genannt. Die Höhe der Bonifikation liegt in der Regel bei 2 - 3 % des Platzierungsvolumens. Häufig schließen sich Banken für diese Aufgabe zu einem Konsortium zusammen. Dieses Konsortium kann die Beratung zur Ausgestaltung des Wertpapiers, die Einholung der Genehmigung zum Börsenhandel bis hin zur eigentlichen Platzierung bzw. Börseneinführung mit anschließender Kurspflege übernehmen. Der Konsortialführer kann auch zusätzlich eine Führungsprovision erhalten
Bei einem Übernahmekonsortium verpflichten sich die Banken, einen nicht-platzierbaren Teilbetrag auf eigene Rechnung zu übernehmen. Diese Haftung für den Emissionserfolg wird im anglo-amerikanischen Finanzjargon "underwriting" genannt - im Gegensatz zum "selling", bei dem es sich um ein reines Verkaufskonsortium handelt.