Directors' Dealing
Mit dem Begriff Directors' Dealing werden spezielle Melde- und Veröffentlichungspflichten für Manager von Kapitalgesellschaften bezeichnet. Diese regeln, dass Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane eines Emittenten oder persönlich haftende Gesellschafter und deren Familienangehörige Geschäfte mit eigenen Wertpapieren sowie darauf ausgerichtete Finanzinstrumente, insbesondere in Derivaten, innerhalb von 5 Tagen nach Durchführung melden müssen - und zwar sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
In einem zweiten Schritt sind Emittenten verpflichtet, die ihnen vorliegende Meldung zu veröffentlichen und dies der BaFin anzuzeigen. Die BaFin wiederum veröffentlicht diese Meldungen in einer für jedermann via Internet einsehbaren Datenbank. Da dieses Kauf- und Verkaufverhalten der Manager Rückschlüsse auf den zu erwartenden Aktienkurs zulässt, gibt es ein auf Grundlage der Directors' Dealing-Daten der BaFin entwickeltes Börsenbarometer.