Einlagensicherungsfonds

Einlagensicherungsfonds sind freiwillige Sicherungssysteme von Banken, die die Kundengelder im Falle einer Insolvenz (zusätzlich) sichern sollen. In Deutschland gibt es auch ein gesetzlich geregeltes Sicherungssystem, das im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt ist: Danach sind Einlagen von Kunden und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften von Anlegern allerdings nur bis zu einer Höhe von 100.000 EUR abgesichert. Ein Einlagensicherungsfonds greift dann ein, wenn ein Schaden oberhalb der 100.000 EUR-Grenze liegt. In diesem Fall übernimmt er im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Instituts die Einlagenteile oberhalb der 100.000 EUR-Grenze.

In Deutschland gibt es verschiedene Einlagensicherungsfonds, z.B. den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sowie den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Für die Sparkassen gibt es u.a. 11 regionale Sparkassen-Stützungsfonds.

Die Banken zahlen in die jeweiligen Einlagensicherungsfonds, denen sie angehören, jährlich einen bestimmten Betrag ein, dessen Höhe sich nach Umsatz und Bonität des jeweiligen Unternehmens bestimmt.

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