Finanztermin­geschäfts­fähigkeit

Zur Herstellung der sogenannten Finanztermingeschäftsfähigkeit sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, Verbraucher (das können sowohl natürliche Personen als auch Unternehmern sein), die diese Geschäfte nicht im Rahmen der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ausführen, vor dem Abschluss von Finanztermingeschäften schriftlich über die Risiken dieser Geschäfte aufzuklären.

Der Verbraucher hat diese Aufklärungsschrift zu unterschreiben. Diese Prozedur ist vor Ablauf von zwei Jahren zu wiederholen, damit die Finanztermingeschäftsfähigkeit erhalten bleibt. Dem Kunden sind darüber hinaus "alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, die zur Wahrung seiner Interessen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich sind."

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