Ein
Indossament ist eine schriftliche Übertragungserklärung. Sie wird meist auf die Rückseite ("in dosso" = ital. auf der Rückseite) eines
Wertpapiers gesetzt. Das Indossament ist aber auch auf der Vorderseite und einer Allonge (Verlängerungsstreifen bei Wechseln für Indossamente) zulässig. Ein
Blankoindossament auf einem Wechsel darf jedoch nur auf der Rückseite stehen.
Durch das Indossament kann der Inhaber (
Indossant) eines Wertpapiers das Eigentum und das Recht aus dem Papier auf den denjenigen, der im Indossament-Vermerk genannt wird (
Indossator) übertragen.