Versicherungskredite

Mit Versicherungskrediten bzw. -darlehn sind normalerweise Hypothekendarlehn aus Kapitallebensversicherungen gemeint. Statt der monatlichen Tilgung, die der Darlehnsnehmer bei einem Bankkredit bezahlt, zahlt er in die Versicherung ein. Am Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrages wird dann die gesamte Summe aus der Lebensversicherung zur Tilgung des Darlehns verwendet.

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 lohnt sich der Versicherungskredit für Bauvorhaben nicht mehr, wenn das Bauobjekt zur Eigennutzung bestimmt ist. Vermieter oder Firmen sollten sich durch ihren Steuerberater gründlich beraten lassen.

Der Ertrag aus Versicherungsverträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist mindestens zu 50 % zu versteuern.

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