Der
Wechsel ist ein schuldrechtliches
Wertpapier, das strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Aus diesem Grund wird er auf einem genormten Formular ausgestellt (DIN 5004). Ein nicht bezahlter Wechsel kann vergleichsweise schnell eingefordert werden. Innerhalb weniger Tage kann ein Zahlungsbefehl oder ein Urteil im Urkundenprozess ergehen. Das Recht aus dem Papier kann der jeweilige Inhaber einfordern. Die Weitergabe oder der Verkauf des Wechsels wird durch das sogenannte Indossament auf der Rückseite des Wechsels dokumentiert.
Es gibt zwei Basisformen beim Wechsel. Die
Tratte weist die Anweisung des Ausstellers an den Schuldner (Bezogenen) aus, den Wechselbetrag an einem bestimmten Tag an den Begünstigten zu zahlen. Dieser Wechsel ist erst gültig, wenn er vom Schuldner quer unterschrieben, also akzeptiert, wurde. Auf dem
Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller selbst, zum angegebenen Zeitpunkt dem Inhaber des Wechsels die genannte Summe zu bezahlen.